TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.3
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1 (Vordruck 7), z.B. E-Mail, Telefonnum-mer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen.)
Hinweis: Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen in Bezug auf die Leistung mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Eine Referenz gilt insbesondere dann als vergleichbar, wenn es sich um folgende Leistungen handelt:
Aufbau, Besetzung und durchgehender 24/7/365-Betrieb einer Sicherheitsleitzentrale im vergleichbaren Umfeld, sowie für KRITIS-Sektoren (kritische Infrastrukturbetreiber).
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens 3 (und möglichst nicht mehr als 4 einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Der Abschluss der einzelnen Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen.
Bei noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss die Leistung seit mindestens einem Jahr bereits erbracht worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge.
Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zuläs-sig.
Siehe auch Anlage A.2. Wertungsmatrix zur Eignung und Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.