WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss jeweils für Personen, Sach- und Vermögensschä-den EUR 10 Mio. mindestens je Versicherungsjahr betragen:
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, ei-ne entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftragge-bers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch ein-deutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum der Veröffentlichung der Bekanntmachung nicht älter als (zwölf) 12 Monate sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.