TL1: Referenzen - Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftrag-nehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei und maximal fünf Referenzaufträge aus den letzten fünf Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentli-chung im Bereich Kabel/Netztechnik, nachweisen.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel/ Projektname
2. Referenzgeber/ Firma
(siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Referenzgebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Referenzgeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt wer-den dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Referenzgebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnum-mer)
(siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Referenzgebers in der Anlage A.4,
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Referenzgebers (Industrie, an-dere Sektorenauftraggeber).)
4. Referenznehmer
5. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
6. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz ggf. nicht gewertet wer-den)
7. Ausführungszeitraum
(Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben. Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Variante angenommen.)
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen an elektrotechnischen Anlagen bzw. Projekten handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte kumulativ erfüllt werden:
a. Tätigkeitsbereiche
- Kabeltechnik, Netztechnik
b. Leistungsumfang
- Herstellung und Lieferung von Mittelspannungskabeln ? 20 kV
- Detailterminplanung
- Planung, Durchführung und Begleitung
- Dokumentationserstellung
Die vom Bieter vorgelegten Referenzen müssen erwarten lassen, dass die ausge-schriebenen Leistungen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Tech-nik erbracht werden. Als maßgeblicher Maßstab gelten insbesondere die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) im Sinne des § 49 EnWG, ohne dass hierdurch andere einschlägige anerkannte Re-geln der Technik ausgeschlossen werden. Die Referenzen müssen insbesondere er-kennen lassen, dass die technische Sicherheit der Anlagen nach diesen Maßstäben gewährleistet wird.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
- Es sind mindestens 3 (drei) und nicht mehr als 5 (fünf)) einschlägige (vergleichbare) Referenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absen-dung der EU-weiten Veröffentlichung im Bereich Kabel/Netztechnik, nachweisen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 7.