Verfahrensangaben

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Ine...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2026
26.10.2026 12:00 Uhr
03.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GASCADE Gastransport GmbH
DE 815 216 431
Kölnische Str. 108-112
34119
Kassel
Deutschland
DE731
vergabe@gascade.de
+49 561934-0

Angaben zum Auftraggeber

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Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

NEL Gastransport GmbH
DE 284418437
Kölnische Str.108-112
34119
Kassel
Deutschland
DE731
vergabe@gascade.de
+49 561934-0

Angaben zum Auftraggeber

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Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
+49 22894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

76100000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
Abfackeln von Restmengen
Inertisieren von Pipelines zum Gastransport

Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

(1) GASCADE Gastransport GmbH und (2) NEL Gastransport GmbH (NGT) sind unabhängige Fernleitungsnetzbetreiber mit Sitz in Kassel, Deutschland. Die Auftraggeber sind Tochtergesellschaften der Wiga Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG, die wiederum zur SEFE Securing Energy for Europe GmbH gehört. GASCADE und NGT transportieren Erdgas und Wasserstoff sicher, zuverlässig und effizient durch ihre Pipelinesysteme.
Die Auftraggeber spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft und unterstützen den Aufbau eines Wasserstoff-Netzes in Deutschland und Europa. Die Auftraggeber sind auch an verschiedenen Projekten beteiligt, die zur Verbesserung der Gasinfrastruktur und zur Unterstützung der Energiewende beitragen.
Die EU-Methanregulierung verpflichtet die Auftraggeber als Fernleitungsnetzbetreiber alle Maßnahmen möglichst Emissionsfrei durchzuführen. Der Einsatz von mobilen Umpumpverdichtern, Fackel und anschließender Inertisierung bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, Arbeiten an den Assets mit möglichst geringen Emissionen durchzuführen.
Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Erbringung von drei Arbeitsschritten: das Evakuieren, Abfackeln und Inertisieren. Das Medium ist Erdgas und Wasserstoff der 5. Gasfamilie nach G260. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan Leitungen angeschlossen werden können. Das Verbrauchsgas sowie die evakuierte/abgefackelte Menge soll gemessen und dokumentiert werden.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung durch den oder die Auftraggeber in Kraft, wobei sich die Auftraggeber gegenseitig vertreten können. Der Zuschlag zum Abschluss, der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung wird, allen Bietern erteilt, die nicht auszuschließen sind, die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, die Rahmenvereinbarung vorbehaltlos akzeptieren und für mindestens ein beantragtes Leis-tungspaket sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine Preiswertung findet im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht statt.

Die Vergabestelle schätzt das anstehende Auftragsvolumen über die Laufzeit auf EUR 15.000.000,00. Der Gesamtwert aller Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung ist daher auf den Höchstwert von EUR 20.000.000,00 netto begrenzt. Nach Erreichen des Höchstwerts dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben werden. Die Auftraggeber führen eine gemeinsame fortlaufende Abrufkontrolle.
Der Ausführungszeitraum der einzelnen konkreten Beauftragungen wird bei Bedarf mittels Mini-Wettbewerb bekannt gegeben.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert oder die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Vergabe von Einzelaufträgen erschöpft ist oder nach 8 Jahren, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zur strukturierenden Beschreibung des Leistungsgegenstandes werden folgende Leistungs-dimensionen festgelegt:
- Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
- Abfackeln von Restmengen
- Inertisieren von Pipelines zum Gastransport

Die Leistungspakete (Lose) ergeben sich aus Kombinationen dieser Leistungsdimensionen.
Ein Teilnehmer kann für eine oder mehrere Leistungsdimensionen zugelassen werden. Die Zulassung zu kombinierten Leistungspaketen setzt voraus, dass der Teilnehmer für alle darin enthaltenen Leistungsdimensionen geeignet ist.
Leistungspaket 1: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
Leistungspaket 2: Abfackeln von Restmengen
Leistungspaket 3: Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Leistungspaket 4: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Abfackeln von Restmengen
Leistungspaket 5: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Leistungspaket 6: Abfackeln von Restmengen UND Inertisieren von Pipelines zum Gas-transport
Leistungspaket 7: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Abfackeln von Restmengen UND Inertisieren von Pipelines zum Gastransport

Die Abgabe eines Angebots auf einzelne Leistungspakete ist zulässig. Die Auswahl der jeweils abzurufenden Leistungspakete oder Leistungspaketkombinationen obliegt dem Auftraggeber im Rahmen des konkreten Bedarfs.

Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH0DYRNVDE0D

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

siehe Verfahrensunterlagen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig-ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung:
Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) - PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen - PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 2 Mio. betragen. Die Anforderung ist leistungspaketbezogen und verhältnismäßig zur geschätzten Einzel-auftrags- und Rahmenvertragsstruktur festgelegt.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.

Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unter-lagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen.
Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert wer-den kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3.

Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unter-lagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen.
Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert wer-den kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntma-chung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen)

Die eingereichten Referenzen müssen mindestens eine der folgenden Tätigkeiten im Bereich des deutschen Erdgas-Pipelinenetzes (Nennweite der zu betroffenen Leitun-gen: DN100 bis DN1400) umfasst haben und der Bewerber muss bei den eingereichten Referenzen mindestens eine der folgenden Leistungsarten als ausführendes Unter-nehmen selbst erbracht haben:
:
- Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport
- Abfackeln von Restmengen
Inertisieren von Pipelines zum Gastransport
Weiterhin betraf die Beauftragung Pipelines mit
- Leitungslänge: 1 km bis mehrere hundert Kilometer
- Nennweite der zu betroffenen Leitungen: DN100 bis DN1400
- Leitungsdruck
o Druckseite: 25 barg bis 80 barg
o Saugseite: 60 barg bis 0,1 barg

Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens 5 einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.1.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

siehe Verfahrensunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Verfahrensunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung