TL1: Referenzen - - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Refe-renzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntma-chung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.3 Wertungsmatrix (Eignung)))
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen (siehe Anlage A.3 Wertungsmatrix (Eignung)))
Hinweis: Vergleichbar ist eine Referenz, wenn diese die nachstehenden Punkte um-fasst:
- Lieferung von Arbeits-, Arbeitssicherheitskleidung und persönlicher Schutzaus-rüstung (PSA),
?
- Betrieb eines elektronischen Produktkatalogs (PunchOutKatalogs) nach techni-schen Kundenvorgaben unter Einbindung in die SAP-S/4HANA-Fiori-Umgebung und für die berechtigten Nutzer im SAP S/4 Hana-Fiori-Umgebung sichtbar;
- kundenindividuelle fachbezogene Betreuung
Es sind mindestens drei (3) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungs-erbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Mindestens eine (1) der drei (3) Referenzen ist, bei denen der Referenznehmer beim Referenzgeber die Einrichtung und den laufenden Betrieb eines PunchOut-Kataloges für Arbeits- und Arbeitssicherheitskleidung und PSA betreut hat und im Rahmen der Kundenbetreuung, eine kundenindividueller und fachlicher 1:1 Betreuung vorgehalten hat.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.
A.3 Wertungsmatrix Eignung: Bewertungskriterium 2: Referenzen
Es werden 3 wertungsfähigen Referenzen, die alle Mindestanforderungen erfüllen, einer Bewertung unterzogen. Es können pro Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden.
Die maximal erreichbare Punktzahl bei wertungsfähigen Referenzen beträgt somit 30 Punkte. Die nachstehenden Stufen sind Alternativen und werden nicht addiert. Jede Referenz wird der höchsten Stufe zugeordnet, deren Anforderungen sie erfüllt (höchste zutreffende Stufe). Erfüllt eine Referenz die Anforderungen mehrerer Stufen zugleich, wird ausschließlich die höchste dieser Stufen gewertet; eine Kumulierung der Punkte findet nicht statt.
Hinweis: Die Mindestanforderung (s. Verfahrensbrief) ist stets einzuhalten. Liegt sie nicht vor, kann die Referenz nicht gewertet werden.
Hinweis: Reicht der Bewerber mehr als drei Referenzen ein, sind die drei für die Wertung vorgesehenen Referenzen vom Bewerber eindeutig zu benennen. Erfolgt keine Kennzeichnung, werden die ersten drei Referenzen gewertet.