Vorzulegende Nachweise:
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen; Gem. § 33 Abs. 1 UVgO fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.12.2022 bis 30.11.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die kumulativ folgenden Leistungen umfassen:
Durchführung von mindestens neun Outdoor-Veranstaltungslogistiken für denselben Auftraggeber innerhalb eines Gesamtzeitraums von maximal 12 Monaten,
- wobei mindestens zwei der neun Outdoor-Veranstaltungen am selben Tag durchgeführt worden sein müssen, sowie
- mindestens eine der neun Outdoor-Veranstaltungen als Großveranstaltung (beispielsweise wegen erhöhtem Equipmenteinsatz und/oder größerem Veranstaltungsareal) mindestens 5.000 Teilnehmende/Besuchende gehabt haben muss.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen (inkl. Veranstaltungsart, -ort, -datum sowie ca. Teilnehmende/Besuchende) vorzunehmen und anzugeben, in welchem Zeitraum diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer)..
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt 1.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung