Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (09/2022 bis 08/2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Aufträge, bei denen Verwaltungsgebäude in 12 Monaten zeitgleich im Rahmen der Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung ordnungsgemäß und einwandfrei gereinigt wurden und die jeweiligen Mindestangaben je Los erfüllen.
Folgende Refernzwerte sind für die Unterhaltsreinigung nachzuweisen:
Los 1: Gesamtfläche mind. 694 qm an 1 Standort
Los 2: Gesamtfläche mind. 2923qm an 2 Standorten
Los 3: Gesamtfläche mind. 8092qm an 4 Standorten
Los 4: Gesamtfläche mind. 7637qm an 5 Standorten
Folgende Refernzwerte sind für die Glasreinigung nachzuweisen:
Los 5: Gesamtfläche mind. 2046qm an 8 Standorten
Los 6: Gesamtfläche mind. 1490qm an 3 Standorten
Los 7: Gesamtfläche mind. 940qm an 1 Standort
Los 8: Gesamtfläche mind. 3796qm an 6 Standorten
Los 9: Gesamtfläche mind. 2227qm an 5 Standorten
Folgende Angaben sind in der Referenztabelle einzutragen:
Firma, Telefon Ansprechpartner/in, Gesamtfläche (qm), Anzahl Standorte sowie der Zeitraum.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt 2.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.