Referenzen zu vergleichbaren Lieferleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV/ § 33 Abs. 1 UVgO fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Die Mindestanforderungen für die Referenzen je Los sind:
Los 1:
Gefordert werden Referenzen, die nachweisen, dass mindestens:
- 100 Schreibtische (in Summe)
- innerhalb eines Monats
ordnungsgemäß und ohne Mängel geliefert und betriebsfertig montiert wurden.
Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen erforderlich.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Leistungszeitraum von einen Monat geleistet wurden und nicht länger als drei Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2025) her sind.
Los 2:
Gefordert werden Referenzen, die nachweisen, dass mindestens:
- 100 Arbeitsplätze mit Bürodrehstühlen (in Summe)
- innerhalb eines Monats
ordnungsgemäß und einwandfrei geliefert und betriebsfertig montiert wurden.
Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen erforderlich.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Leistungszeitraum von einen Monat geleistet wurden und nicht länger als drei Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2025) her sind.
Los 3:
Gefordert werden Referenzen, die nachweisen, dass mindestens:
- an 12 Standorte,
- innerhalb von sechs Monaten
Trennwände ordnungsgemäß und einwandfrei geliefert und eingerichtet wurden.
Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen erforderlich.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Leistungszeitraum von sechs Monaten geleistet wurden und nicht länger als drei Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2025) her sind.
Los 4:
Gefordert werden Referenzen, die nachweisen, dass mindestens:
- an 12 Standorte,
- innerhalb von sechs Monaten
Wertfachschränke ordnungsgemäß und einwandfrei geliefert und aufgebaut wurden.
Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen erforderlich.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Leistungszeitraum von sechs Monaten geleistet wurden und nicht länger als drei Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2025) her sind.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz sind die beigefügten Vordrucke zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen..
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Der Leistungszeitraum eingehalten wird.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt 1.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Unternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.