Es gilt die VgV.
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen über wirkstoffübergreifende und indikationsbezogene Kontrastmittel zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten. Die Leistung ist in zwei Gebietslose und neun Fachlose aufgeteilt. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Teil-/Gebietslos geschlossen.
Ausschreibungsgegenstand jedes Fachloses sind jeweils Kontrastmittel, die für die gleichen Indikationen zugelassen sind. Die für die gleichen Indikationen (gemäß Fachinformation des pharmazeutischen Unternehmens) zugelassenen sowie - aus pharmakologischer Sicht - vergleichbare therapeutische Eigenschaften aufweisenden Wirkstoffe sind jeweils in einem Fachlos zusammengefasst. Eine Auflistung der Wirkstoffe, die solchermaßen in den Fachlosen zusammengefasst sind, befindet sich in Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen. Für jedes Fachlos werden Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe definiert. Diese ori-entieren sich am Beschaffungsbedarf bzw. an den tatsächlich zulasten der Auftraggeberinnen bestellten und ausgelieferten Verordnungen im Referenzzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.Die (Fach)Loszusammenstellung stellt sich wie folgt dar: - Fachlos A- Fachlos B- Fachlos C- Fachlos E- Fachlos H- Fachlos K- Fachlos M- Fachlos O- Fachlos P
Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-LippeGebietslos 2 - Bereich der KV Nordrhein
Die Laufzeit des Vertrages kann einmalig um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden.
Die Erfüllungsorte befinden sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Preis
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt 200% der im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 abgegebenen Menge, jeweils hochgerechnet auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebietslos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln:
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oralAnwendungsgebiete: - Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): - Amidotrizoesäure (V08AA01) oder - Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder- weitere möglichDarreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglichKonzentrationen: alle Konzentrationen möglichPackungsgröße: 100 ml
Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln:
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: InstillationAnwendungsgebiete: - retrograde Urographie und- MiktionzystouretrographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Amidotrizoesäure (V08AA01) oder Ioxitalaminsäure (V08AA05) oderIotalaminsäure (V08AA04) Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglichKonzentrationen: alle Konzentrationen möglichPackungsgröße: 100 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitärAnwendungsgebiete: - Urographie und - Phlebographie und Arteriographie und - Angiokardiographie und- Digitale Substraktionsangiographie und- CT-Kontrastverstärkung und- Darstellung von KörperhöhlenWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen (müssen kumulativ angeboten werden): 1. 300 mg/ml oder 320 mg/ml und2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/mlEs müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein!Packungsgröße: Zu Konzentration 1: 50 ml und 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml oder50 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml oder75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml
Zu Konzentration 2: 50 ml und 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml oder50 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml oder75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intrathekalAnwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und- CT-MyelographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen: 200 mg/ml oder 240 mg/ml oder 250 mg/ml oder 300 mg/mlPackungsgröße: 10 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige dimere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intraarteriell und intravenösAnwendungsgebiete: - Urographie und - CT-Kontrastverstärkung und- Zerebrale Angiographie und - Abdominale Angiographie und - periphere Angiographie und - VenographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iodixanol (V08AB09) Darreichungsform: InjektionslösungKonzentrationen: 1. 270 mg/ml2. 320 mg/mlEs müssen alle Konzentrationen eines Wirkstoffes angeboten werden! Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein!Packungsgröße: zu Konzentration 1: 50 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml zu Konzentration 2: 50 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRTAnwendung: intravenösNSF Risiko: niedriges NSF RisikoAnwendungsgebiete: - Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie und - MRT anderer Organe und - AngiographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02) oder Gadobutrol (V08CA09)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen: 0,5 mmol/ml oder 1,0 mmol/mlPackungsgröße: - 7,5 ml oder 10 ml und - 15 ml oder 20 ml und - 30 ml oder 50 ml oder 60 ml und - 65 ml oder 100 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRTAnwendung: IntraartikulärNSF Risiko: niedriges NSF RisikoAnwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-ArthrographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen: 0,0025 mmol/mlPackungsgröße: 20 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRTAnwendung: IntravenösNSF Risiko: mittleres NSF RisikoAnwendungsgebiete: MRT LeberWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Gadoxetsäure (V08CA10) oder Gadobensäure (V08CA08)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen: 0,25 mmol/ml oder 0,5 mmol/mlPackungsgröße: 10 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Bariumsulfathaltige KontrastmittelAnwendung: oralAnwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT und RöntgenWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Bariumsulfat (V08BA) Darreichungsform: SuspensionKonzentrationen:1. bis 50 mg/ml -> 150 ml2. 800 mg/ml bis 1.000 mg/ml -> 2000mlPackungsgröße: Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein !