Es gilt die VgV.
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen über wirkstoffübergreifende und indikationsbezogene Kontrastmittel zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten. Die Leistung ist in zwei Gebietslose und drei Fachlose aufgeteilt. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Teil-/Gebietslos geschlossen.
Ausschreibungsgegenstand jedes Fachloses sind jeweils Kontrastmittel, die für die gleichen Indikationen zugelassen sind. Die für die gleichen Indikationen (gemäß Fachinformation des pharmazeutischen Unternehmens) zugelassenen sowie - aus pharmakologischer Sicht - vergleichbare therapeutische Eigenschaften aufweisenden Wirkstoffe sind jeweils in einem Fachlos zusammengefasst. Eine Auflistung der Wirkstoffe, die solchermaßen in den Fachlosen zusammengefasst sind, befindet sich in Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen. Für jedes Fachlos werden Mindestvoraussetzungen für die Angebotsabgabe definiert. Diese orientieren sich am Beschaffungsbedarf bzw. an den tatsächlich zulasten der Auftraggeberinnen bestellten und ausgelieferten Verordnungen im Referenzzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.Die (Fach)Loszusammenstellung stellt sich wie folgt dar: - Fachlos E- Fachlos M- Fachlos P
Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-LippeGebietslos 2 - Bereich der KV Nordrhein
Die Laufzeit des Vertrages kann einmalig um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden.
Die Erfüllungsorte befinden sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt 200% der im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 abgegebenen Menge, jeweils hochgerechnet auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebietslos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personen- und Vermögensschäden in angemessener Höhe abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.Hinweise:(a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Erklärung zur Produktions- und Lieferkapazität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um sicherzustellen, dass der künftige Auftragnehmer den Vertrag über die gesamte Laufzeit in angemessener Qualität erfüllen kann - insbesondere durch kontinuierliche Lieferfähigkeit -, benötigen die Auftraggeberinnen Angaben zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Hierzu gibt der Bieter an, ob eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist. Falls nicht, gibt der Bieter an, ob die benötigte Menge durch Eigenproduktion oder bestehende Lagerbestände bereitgestellt wird. Der Unterauftragnehmer kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit Angebotsabgabe benannt werden, ebenfalls können bereits mit der Angebotsabgabe die im Fall der Unterauftragsvergabe zwingend benötigte Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers sowie die von diesem handschriftlich unterzeichnete "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 123 GWB" vorgelegt werden. Die Benennung des Unterauftraggebers sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung sowie der "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" muss spätestens auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 4 Wochen vorgelegt werden.
Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis gibt der Bieter an, ob eine Groß-, Herstellungs-, Einfuhr- oder Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Als Nachweis ist zudem ein Scan der jeweiligen Erlaubnis vorzulegen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung sowie der Nachweis für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht einen Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein.
-Großhandelserlaubnis oder-Herstellungserlaubnis oder-Einfuhrerlaubnis oder-Apothekenbetriebserlaubnis
(a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
keine besonderen Bedingungen erforderlich.
Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln:
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope RöntgenkontrastmittelAnwendung: intrathekalAnwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und- CT-MyelographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen: 200 mg/ml oder 240 mg/ml oder 250 mg/ml oder 300 mg/mlPackungsgröße: 10 ml
Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln:
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRTAnwendung: IntraartikulärNSF Risiko: niedriges NSF RisikoAnwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-ArthrographieWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02)Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare DarreichungsformKonzentrationen: 0,0025 mmol/mlPackungsgröße: 20 ml
Mindestanforderungen:Bezeichnung: Bariumsulfathaltige KontrastmittelAnwendung: oralAnwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT und RöntgenWirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Bariumsulfat (V08BA) Darreichungsform: SuspensionKonzentrationen:1. bis 50 mg/ml -> 150 ml2. 800 mg/ml bis 1.000 mg/ml -> 2000mlPackungsgröße: Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein !