Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Begleitung von (Bau-)Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI 2021. Es wird jeweils ein Planungsteam gesucht, das mittels einer Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen in einem definierten Stundenumfang abgerufen werden kann.
Gesucht wird ein interdisziplinäres Planungsteam, welches breit aufgestellt ist und sowohl Planungen für Gebäude und Innenräume als auch die Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung vornimmt. Die Beratung zu Themen rund um die GEFMA-Richtlinie 190 2.0:2023-06"Betreiberverantwortung", insbesondere spezielle Betreiberpflichten, Prüfung vor Inbetriebnahme, Wiederkehrende Prüfungen und Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich maximal zwei mal um jeweils 12 Monate, falls dieser nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht gekündigt wird.
Der Vertrag beginnt zum 15.12.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (2 + 1 + 1), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und endet spätestens am 14.12.2029. Für das Los Südwestfalen gilt abweichend die folgende Regelung: Der Vertrag beginnt zum 01.09.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (2 + 1 + 1), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und endet spätestens am 31.08.2029.
Preis
Berücksichtigung nachhaltiger Bauplanung und Forderung der Mitgliedschaft in der DGNB
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
1)Die Höchstwerte betragen: Los 1 Südwestfalen 815.000,00 EUR netto,Los 2 Schleswig-Holstein Nord 740.000,00 EUR netto, Los 3 Schleswig Holstein Süd 680.000,00 EUR netto2) (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen(II) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Für das Los Südwestfalen gilt folgende Regelung: Der Vertrag beginnt zum 01.09.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (2 + 1 + 1), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und endet spätestens am 31.08.2029.
Der Vertrag beginnt zum 15.12.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (2 + 1 + 1), wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und endet spätestens am 14.12.2029.