Sicherheits- und Wachdienstleistungen an mehreren Standorten der AOK NordWest
Die AOK NordWest beabsichtigt den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit einem oder mehreren Wach- und Sicherheitsunternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) für mehrere Standorte der AOK NordWest.
Der Auftragnehmer soll Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung sowie Verwaltungsaufgaben durchführen:- Modul 1: Revierwachdienst (Außenkontrolle)- Modul 2: Interventionsdienst- Modul 3: Alarm Scharfschaltung nach Dienstschluss bzw. Unscharf-Schaltung vor Dienstbeginn- Modul 4: Schließdienst (Verschluss und Öffnung von Gebäuden)- Modul 5: Empfangsdienst- Modul 6: Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)- Modul 7: Offizielle Beflaggung - Modul 8: Bereitstellung und Betrieb einer Alarmanlage- Modul 9: Vertretung Haustechnischer Dienst
Beginn: 01.09.2025 / Ende 31.08.2027; 1. Verlängerungsoption Beginn 01.09.2027 / Ende 31.08.2028; 2. Verlängerungsoption Beginn 01.09.2028 / Ende 31.08.2029;
Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Zuschlagskriterium Qualität beträgt 80,00 Punkte. Dazu füllen Sie bitte die Anlage 6: Qualitätsfragebogen vollständig aus. Die Quali-tätskriterien lauten:-Qualifikation Objektleitung (10 Punkte)-Personaleinsatz (15 Punkte)-Vertragsmanagement (40 Punkte)-Aktions-/Interventionsplan (15 Punkte)--------------------------------------------------------------Summe: (80 Punkte) = 40 ProzentDie inhaltliche Bewertung wird durch drei Personen unabhängig voneinander vorgenommen. Die Punkteverteilung der jeweiligen Kriterien können Sie dem Qualitätsfragebogen entneh-men. Der Fragebogen kann sich auf ein oder mehrere Lose beziehen. Wenn sich die Krite-rien zu den einzelnen Losen unterscheiden und gesonderte Antworten zu geben sind, ver-wenden Sie bitte jeweils einen Qualitätsfragebogen - Anlage 6 pro Los.Den Zuschlag (losweise) erhält jenes Unternehmen, dass die höchste Gesamtpunktzahl (Summe aus Preis- und Qualitätspunkten) erreicht hat.
Die maximal zu erreichende Punktezahl ist 60 % (120 Punkte). Die Prozentverteilung je An-gebot wird wie folgt ermittelt.Das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis erhält die maximalen 120 Punkte. Alle höheren, geprüften Gesamtangebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktezahl von 120 Punkten multipliziert wird.
Optional wird der Empfangsdienst für Los 1 zusätzlich von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Ausübung der Option fällt die Auftraggeberin aus personellen und organisatorischen Gründen während der Vertragslaufzeit.
Objektbesichtigung: Eine Ortsbesichtigung ist vom 10.06. bis 13.06.2025 und als Zusatztermin am 18.06.2025 während der Geschäftszeiten möglich.Eine Anmeldung zur Objektbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung per Mail an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Tage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin (Vergabestelle@nw.aok.de ) vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen.
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
I) Objektbesichtigung: Eine Ortsbesichtigung ist vom 10.06. bis 13.06.2025 und als Zusatztermin am 18.06.2025 während der Geschäftszeiten möglich.Eine Anmeldung zur Objektbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung per Mail an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Tage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin (Vergabestelle@nw.aok.de ) vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen.
II) Für die Lose 1, 2, 3: Die Auftraggeberin oder eine von ihr beauftragte externe Prüfeinrichtung behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Überprüfung der vom Bieter gemachten Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anhang C der Datenschutzbestimmungen (Anlage 01c_DSB EU_DSGVO) vor Ort durchführen (vgl. § 9 der Datenschutzbestimmungen).
(III) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen(IV) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(V) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Die Leistung umfasst die Module 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7.
Die Leistung umfasst die Module 1, 2, 4, 5, 9.
Die Leistung umfasst die Module 1, 2, 3, 6.
Die Leistung umfasst dien Module 1, 2, 4, 6.
Die Leistung umfasst die Module 1, 2, 3, 4, 6, 8.
Die Leistung umfasst das Modul 4.