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Adressrecherche bei Einwohnermeldeämtern im Auftrag
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
DE 124159739
58079
58079
Hagen
Deutschland
DEA53
FB Beschaffungsmanagement
vergabestelle@nw.aok.de
+49 8002655000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79570000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit. Die Notwendigkeit einer Adressrecherche ergibt sich aus der Richtlinie zu § 217f Abs. 4b SGB V. Die Richtlinie ist seit dem 1. Oktober 2023 durch die Auftraggeberin umzusetzen. Der Auftragnehmer fragt die Adressen tagesaktuell bei den Einwohnermeldeämtern ab und stellt der Auftraggeberin das Ergebnis der Recherche zur Verfügung. Die Auftraggeberin geht von einer jährlichen Abfragemenge von 230.000 Adressen aus. Dieser Wert soll als Richtwert dienen, stellt jedoch keine garantierte Abnahmemenge dar.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Der Vertrag beginnt am 01.08.2025. Die Vertragslaufzeit wird auf 24 Monate festgesetzt, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und endet ohne Kündigung am 31.07.2029 .

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Die Leistungserbringung erfolgt am Standort des Auftragnehmers. Die Regelungen zu Ziffer 6 in der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) sind einzuhalten.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es erfolgte eine 100 prozentige Preisbewertung.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
1.380.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Höchstmenge beträgt 1.380.000 zu recherchierende Adressen. Sobald der Höchstwert erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung als beendet, ohne dass eine gesonderte Kündigung erforderlich ist. (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen)

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

912.790,00
EUR
912.790,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
1.380.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
RISER ID Services GmbH, 10247 Berlin
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

RISER ID Services GmbH
T:016097600183
Mittleres Unternehmen
Gürtelstraße 30
10247
Berlin
Deutschland
DE300
info@riserid.eu
016097600183
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja
11,00

NorthC übernimmt 5% der Gesamtleistung:
Rechenzentrumsleistungen

ixsys EDV Systemberatung übernimmt 4% der Gesamtleistung:
IT-Betreuung der RISER-Hardware im
Rechenzentrum von NorthC

Deutsche Post Adress GmbH & Co KG übernimmt 2% der Gesamtleistung:
Bereitstellung Office Infratruktur

Unterauftragnehmer

Adresse

Deutsche Post Adress GmbH & Co KG
T:02281820
Großunternehmen
Am Anger 33
33332
Gütersloh
Deutschland
DEA42
impressum.brief@deutschepost.de
02281820
Nein
Deutschland

Adresse

NorthC Deutschland GmbH
T:091289909300
Mittleres Unternehmen
Am Tower 5
90475
Nürnberg
Deutschland
DE254
support@northcdatacenters.de
09128 99093 00
Nein
Deutschland

Adresse

ixsys EDV Systemberatung
T: 08938547545
Mittleres Unternehmen
Lindwurmstr. 157
80337
München
Deutschland
DE212
connect@ixsys.de
089 38 54 75 45
Nein
Deutschland
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

11.07.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung