Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die inner-halb der letzten drei Jahre (15.07.2022 bis 15.07.2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die Winterdiensteinsätze für einen Auftraggeber an einer Liegenschaft in der Serviceregion Schleswig-Holstein Nord während einer gesamten Winterdienstsaison (01.11. bis 31.03. des Folgejahres) abbilden.
Bietet ein Bieter auf mehrere Lose, genügt die Vorlage von zwei Referenzen insgesamt, welche jedoch Winterdiensteinsätze für einen Auftraggeber an einer Anzahl von Liegenschaften innerhalb der Serviceregion Schleswig-Holstein Nord abbilden, die der Anzahl der angebotenen Lose entspricht.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der beigefügte Vordruck zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt 2.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.