Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die inner-halb der letzten drei Jahre vor Ausschreibung (04/2023 bis 04/2026) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbar gelten Aufträge, die die Überprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach der DGUV V3 in einem Maximalzeitraum von 12 Monaten beinhalten.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden)
- innerhalb eines Maximalzeitraums von 12 Monaten mindestens 50 % der Anzahl der Standorte und Räume des jeweils bebotenen Loses bzw. der bebotenen Lose geprüft wurden
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- mindestens eine Referenz vorgelegt wird, die die oben genannte Mindestanzahl für das jeweils bebotene Los bzw. die bebotenen Lose erfüllt
Bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose ist die Summe der jeweiligen Anforderungen maßgeblich. Diese Gesamtanforderung muss durch mindestens eine entsprechende Referenz nachgewiesen werden.
Werden die Mindestanforderungen durch eine Referenz nicht erfüllt, können zwei oder mehrere Referenzen eingereicht werden, die in Summe die Mindestanforderung an Standorten und Räumen erfüllen.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.