Der Auftraggeberin sind, abhängig von dem zu entsorgenden Material, verschließbare oder nicht verschließbare Container in unterschiedlichen Größen an ihren Standorten bereitzustellen. Zu standortindividuellen Zeitpunkten sind die gefüllten Container durch leere zu ersetzen.
Container mit einem Fassungsvermögen ab 200 Liter sind mit Rollen auszustatten, da ein kurzfristiges Umstellen der Container durch Mitarbeitende auf den Etagen ermöglicht werden soll.
Um Notfallöffnungen vornehmen zu können, verlangt die Auftraggeberin in den Losen 1 bis 6 die Überlassung von jeweils drei Schlüsseln. In den Losen 7 und 8 ist es erforderlich, dass die Auftraggeberin über jeweils einen Schlüssel verfügt.
Die gefüllten Container sind unverzüglich dem Ort der Datenvernichtung des Auftragnehmers zuzuführen und das datenschutzrelevante Material ist gemäß ISO/IEC 21964, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 zu entsorgen.
Der gefüllte Container in dem Los 7 ist ebenfalls unverzüglich dem Ort der Datenvernichtung des Auftragnehmers zuzuführen. Hierbei ist die Entsorgung gemäß ISO/IEC 21964, Schutz-klasse 3, Sicherheitsstufe E5 einzuhalten.
In Los 8 erfolgt die Abholung von eingelagerten, datenschutzrelevanten Archivgütern vor Ort bei einem von der Auftraggeberin beauftragten Dienstleister. Dieses Material ist gemäß ISO/IEC 21964, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P4 zu entsorgen. Die gefüllten Container sind ebenfalls unverzüglich dem Ort der Datenvernichtung des Auftragnehmers zuzuführen.
Alternativ zur Abholung der Container lässt die Auftraggeberin in Los 1 bis Los 6 und Los 8 auch ein Umleeren der Container oder Schreddern vor Ort zu, soweit solche Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die der Schutzklasse 3, Vernichtungsstufe P4 nach der ISO/IEC 21964 entsprechen.