1) (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt.
Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
2) Umsatz
Der Bieter hat Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) oder eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen.
Vorzulegende Nachweise:
Betriebshaftpflichterklärung; Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive Datenschutz i. H. v. 300.000 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Hinweise:
(a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG; Mit dem Angebot