Rahmenvereinbarung über Bewegungstrainings zur Sturzprävention für pflegebedürftige Menschen
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin ein nachhaltiges, wissenschaftlich fundiertes und evaluiertes Bewegungs-Trainingskonzept zur Sturzprophylaxe für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung und überträgt die erforderlichen Nutzungsrechte.
Im Rahmen dieser Lieferleistung umfasst der Auftrag insbesondere:
- die vollständige Bereitstellung des Trainingskonzepts - die Lieferung aller erforderlichen Trainings- und Schulungsmaterialien im AOK-Branding- die Bereitstellung der inhaltlichen und didaktischen Grundlagen, die es der Auftraggeberin ermöglichen, das Trainingskonzept mit eigenen Fachkräften oder mit von ihr beauftragten Honorarkräften in Pflegeeinrichtungen umzusetzen.
Des Weiteren ist der Auftragnehmer sowohl fachlich als auch organisatorisch in der Lage das bereitgestellte Konzept in Pflegeeinrichtungen nach vorheriger Auftragserteilung eigenständig zu schulen.
Durch diese Leistung wird die Auftraggeberin in die Lage versetzt, das Trainingskonzept eigenständig anzuwenden, zu verbreiten und nachhaltig in Pflegeeinrichtungen zu implementieren.
Beginn: 01.10.2026 / Ende 30.09.2028; 1. Verlängerungsoption Beginn 01.10.2028 / Ende 30.09.2029; 2. Verlängerungsoption Beginn 01.10.2029 / Ende 30.09.2030
Der Vertrag kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn keine der beiden Vertragsparteien fristgerecht kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis erhält die maximalePunktzahl von 300 Punkten. Alle höheren, geprüften Gesamtangebotspreise werden mitdem niedrigsten, geprüften Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, in dem derniedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreisdes jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 300 Punktenmultipliziert wird.
Die Qualitätsbewertung erfolgt anhand des ausgefüllten Qualitätsfragebogens (s. Anlage 06). Damit sich die Auftraggeberin einen Eindruck zur Qualität des angebotenen Trainingskonzept machen sowie eine verifizierende Prüfung vornehmen kann, ist ein Muster einzureichen.
Bewertet werden die Produktvielfalt der Übungen (max. 100 Punkte) sowie die Musterlieferung zum angebotenen Bewegungskonzept (max. 240 Punkte) (Gesamt: 300 Punkte)
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags):Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag."(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
1. Die Höchstmenge beträgt 275 Bewegungs-Trainingskonzepte bzw. 132 Train-the-Trainer Qualifizierungen in Pflegeeinrichtungen.
2.(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen-Datenschutzbestimmungen(II) Eignungsnachweise:(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).