Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV prüft die Auftraggeberin, ob der Bieter die geforderte Leistung zur Unterhaltsreinigung in einer Hotel- und Schulungseinrichtung erfüllen kann.
Dazu weist der Bieter nach, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten, mindestens 50 % der zu reinigenden Fläche in den letzten drei Jahren (09/2023 bis 08/2026) ordnungsgemäß und einwandfrei gereinigt wurden.
Dazu sind zwei Referenzen, die diese Bedingungen erfüllen, einzureichen.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Zeitraum von 12 Monaten erbracht wurden und nicht älter als drei Jahre sind.
Zwingend anzugeben sind: Auftraggeber (Telefonnummer Ansprechpartner/in), Größe- und Art der zu reinigenden Fläche, Leistungszeitraum.
Die zu reinigende Fläche im Bildungszentrum Dortmund der AOK NordWest beträgt 5.0727 qm.
Gefordert werden nun zwei Referenzen, die nachweisen, dass mindestens 50 % der zu reinigenden Fläche, also 2.500 qm pro Referenz, im gleichen Zeitraum von etwa 12 Monaten ordnungsgemäß und einwandfrei gereinigt wurden.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt 2.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.