Das Unternehmen bestätigt, dass keiner seiner Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Darüber hinaus kein Vorstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt. Folgende Gesetze (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, SchwarzArbG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) eingehalten sind. Sofern das Unternehmen sich in einer der vorgenannten Situation befinden, kann es auch Nachweise dafür erbringen, dass das Unternehmen ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt.
Mit dieser Erklärung bestätigt der Bieter, dass er bei der Ausführung des Auftrags die im BTTG festgelegten Arbeitsbedingungen einhält, diese Verpflichtung auch an Nachunternehmer weitergibt und die Einhaltung auf Verlangen nachweisen kann. Zudem verpflichtet er sich, seine Beschäftigten über ihre Ansprüche nach dem BTTG zu informieren.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung BTTG; FB4; Mit dem Angebot
Eigenerklärung Eignung; FB3; Mit dem Angebot