Ziel des Auftrags ist die Durchführung einer Organisationsanalyse sowie die Entwicklung und Bewertung belastbarer Struktur- und Handlungsoptionen für die zukünftige Ausgestaltung der GTAI. Die Beratungsleistung soll fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur, der Governance- und Steuerungsmechanismen sowie der zukünftigen Aufgaben- und Ressourcenverteilung schaffen.
Die Leistung umfasst insbesondere die Analyse der bestehenden Organisationsstruktur, die Entwicklung und Bewertung von Strukturvarianten sowie die Erarbeitung entscheidungsreifer Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung organisatorischer, rechtlicher, wirtschaftlicher und zuwendungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Die Ergebnisse dienen der Vorbereitung von Entscheidungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und der Gesellschafterin zur strategischen Weiterentwicklung der GTAI.
Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit bei Verzögerungen im Projektverlauf oder zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen einmalig verlängern. Der Leistungsumfang bleibt unverändert; die Verlängerung begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen.
Soweit Unterlagen in Papierform erforderlich sind, ist Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertig zu verwenden. Sämtliche Ausarbeitungen und Berichte sind grundsätzlich digital bereitzustellen.
Bei der Entwicklung der Strukturvarianten sind insbesondere die Auswirkungen neuer Technologien und der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf die zukünftige Aufgabenwahrnehmung und Organisationsstruktur der GTAI zu berücksichtigen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Achtung: Zeitkritisches Projekt
keine
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Ordnungsgemäße Anmeldung im Handelsregister (ggf. vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen außerhalb von Deutschland)
Angaben zu wirtschaftliche Berechtigten (FB 7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat im Rahmen einer Eigenerklärung die wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) vollständig und zutreffend anzugeben. Soweit für das bewerbende Unternehmen eine Eintragungspflicht im Transparenzregister besteht, ist zu erklären, dass die entsprechenden Angaben ordnungsgemäß, vollständig und aktuell im Transparenzregis-ter hinterlegt sind.Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen.Die Nichterteilung, Unvollständigkeit oder objektive Unrichtigkeit der Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, insbesondere wenn:- die Prüfung der Eignung nicht möglich oder wesentlich erschwert wird,- Anhaltspunkte für unklare Eigentums- oder Kontrollstrukturen bestehen oder- mögliche Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können.Die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten dienen insbesondere der Prüfung von Zuverlässigkeit, Transparenz und möglichen Interessenkonflikten im Vergabeverfahren. Sofern kein wirtschaftlich Berech-tigter ermittelt werden kann, sind die gesetzlichen Vertreter als fiktiv wirtschaftlich Berechtigte anzuge-ben.
EU-Sanktionspaket (FB 5) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Nichtvorliegen von Interessenskonflikten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat im Rahmen einer Eigenerklärung darzulegen, ob Interessenkonflikte im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB bestehen oder bestehen können.Hierzu ist insbesondere anzugeben,- ob eigene wirtschaftliche, persönliche oder sonstige Interessen bestehen, - die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen könnten, - und ob solche Interessen geeignet sind, die unabhängige, objektive und - ordnungsgemäße Leistungserbringung nachteilig zu beeinflussen.Soweit potenzielle Interessenkonflikte bestehen oder nicht ausgeschlossen werden können, sind diese vom bewerbenden Unternehmen darzustellen und die vorgesehenen Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Behebung zu erläutern.Das bewerbende Unternehmen hat weiterhin zu bestätigen,- dass derzeit keine nicht auflösbaren Interessenkonflikte bestehen, - und dass alle relevanten Tatsachen offengelegt wurden.Die Angaben haben sich auch auf verbundene Unternehmen, Nachunternehmer, Eignungsleiher sowie wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 GwG zu erstrecken.Das bewerbende Unternehmen ist verpflichtet, etwaige während des Vergabeverfahrens oder im Falle einer Beauftragung während der Vertragsdurchführung entstehende Interessenkonflikte unverzüglich an-zuzeigen. Das Vorliegen eines nicht behebbaren Interessenkonflikts kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant - FB 10) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.Die Eigenerklärung umfasst auch Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Einhal-tung einschlägiger EU-Sanktionsvorschriften. Hierzu haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils zu bestätigen, dass weder sie selbst noch de-ren gesetzliche Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) Gegen-stand von EU-Sanktionsmaßnahmen sind.Die Anforderungen gelten entsprechend für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für Personen, deren Verhalten den jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist.
Erklärung Nachunternehmer/ Eignungsleihe (sofern relevant) - Formblatt 11 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Soweit sich ein bewerbendes Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen (Eig-nungsleiher) beruft oder Nachunternehmer einsetzt, ist die entsprechende Verpflichtungs- und Eigenerklä-rung mit dem Angebot einzureichen.Die Eigenerklärung umfasst auch Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Einhal-tung einschlägiger EU-Sanktionsvorschriften. Hierzu haben die eingesetzten Nachunternehmer bzw. Eignungsleiher jeweils zu bestätigen, dass weder sie selbst noch deren gesetzliche Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) Gegenstand von EU-Sanktionsmaßnahmen sind. Die Anforderungen gelten entsprechend für sämtliche eingesetzten Unternehmen sowie für Personen, deren Verhalten den jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist. Soweit sich ein bewerbendes Unternehmen zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen (Eig-nungsverleiher) beruft, muss er die Eignungsangaben auch für die Eignungsverleiher einreichen. Für die Auftraggeberin muss dabei deutlich werden, welche Eignungsangaben sich auf das bewerbende Unter-nehmen selbst und welche sich auf das eignungsverleihende Unternehmen beziehen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit (Mindestumsatz) - Formblatt 7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7 nachzuweisen. Folgende Angaben sind zu machen:- Das bewerbende Unternehmen hat den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei Ge-schäftsjahre anzugeben.- Ein Mindestgesamtumsatz wird nicht gefordert. Die Angaben dienen der Einordnung der wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsprüfung.Jahresumsatz im Leistungsbereich der ausgeschriebenen Leistung:Das bewerbende Unternehmen hat den Jahresumsatz im Leistungsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Organisationsberatung/Strukturberatung) anzugeben. Als Mindestanforderung gilt:Der durchschnittliche Jahresumsatz im Leistungsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Organisationsbe-ratung/Strukturberatung von Unternehmen) muss in den Jahren 2023 bis 2025 mindestens 400.000 EUR netto/p.a. betragen.
Unternehmensdarstellung (Formblatt 7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Angaben zu den Gesellschaftern sowie ggf. zur KonzernzugehörigkeitDas bewerbende Unternehmen hat Angaben zu seinen Gesellschaftern sowie zu einer etwaigen Konzern-zugehörigkeit zu machen. Hierzu sind insbesondere darzustellen:- die Eigentümerstruktur des Unternehmens, einschließlich der wesentlichen Gesellschafter,- bestehende Beteiligungsverhältnisse (unmittelbar und mittelbar),- eine etwaige Einbindung in eine Konzernstruktur.Als Mindestanforderung gilt:Die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse müssen transparent und nachvollziehbar dargestellt sein. Das Unternehmen darf keiner Struktur unterliegen, die eine unabhängige und objektive Erbringung der Bera-tungsleistung beeinträchtigen kann. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung mit:- Darstellung der Gesellschafterstruktur,- Beschreibung der Konzernzugehörigkeit (sofern vorhanden),- ggf. ergänzend durch Organigramm oder grafische Übersicht der Beteiligungsverhältnisse.b) Geschäfts- und TätigkeitsschwerpunktDie Geschäftstätigkeit sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens muss einen klaren sachlichen Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand aufweisen.Als Mindestanforderung gilt:- regelmäßige Erbringung von Beratungsleistungen in den Bereichen Organisations-, Struktur-, Governance- oder Managementberatung im öffentlichen Sektor.Der Nachweis erfolgt durch:- eine Kurzbeschreibung des Unternehmens,- Darstellung der wesentlichen Leistungs- und Beratungsschwerpunkte,- Beschreibung typischer Leistungen und Projekte des Unternehmens.c) Organisatorische LeistungsfähigkeitDas bewerbende Unternehmen muss über eine ausreichende organisatorische Leistungsfähigkeit verfügen, um die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß und fristgerecht erbringen zu können.Als Mindestanforderung gilt:- Das Unternehmen verfügt über eine organisatorische Struktur mit einer angemessenen Anzahl fest angestellter Mitarbeitender im Beratungsbereich.- Die Leistungserbringung erfolgt nicht ausschließlich durch projektbezogene freie Mitarbeitende. - Es ist eine Organisationsstruktur vorhanden, die eine koordinierte Durchführung mehrerer Ar-beitsschritte sowie die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin, dem BMWE und weiteren Betei-ligten gewährleistet.Der Nachweis erfolgt durch: - eine Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens z. B. durch ein Organigramm,- Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden in allen Organisationseinheiten,- Beschreibung der internen Organisation und der Zuordnung zu den relevanten Geschäftsberei-chen.
Nachweis einschlägiger Erfahrungen - fachliche Eignung (Unternehmensreferenzen; Formblatt 6) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen hat seine fachliche Eignung durch die Vorlage von Referenzaufträgen nach-zuweisen.Die Referenzen müssen Leistungen/Aufträge betreffen, die inhaltlich und strukturell mit dem ausgeschrie-benen Auftrag vergleichbar sind. Als Mindestanforderung gilt:Organisations? und/oder Strukturberatung für Organisationen des öffentlichen SektorsFormale Anforderungen an die Referenzen: - Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sein. - Es sind mind. 2 Referenzen und max. 5 Referenzen einzureichen.Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:- Auftraggeber / Beschreibung des Auftraggebers- Projektzeitraum in dem die Leistungen erbracht wurden sowie zeitliche Zielstellung- Projektbeschreibung (Komplexität beschreiben):- Beschreibung des Projektes sowie Gegenstand der Beratungsleistung- die Beschreibung ist zu unterteilen in:- Beratungsleistung insbesondere Analyse, Strukturentwicklung, strategische Beratung und- juristische Beratungsleistung (z. B. gesellschafts-, arbeits- oder vergaberechtliche Aspekte)Vergleichbarkeit: Darstellung, inwieweit das Projekt mit dem ausgeschriebenen Auftrag in der Kom-plexität und inhaltlich vergleichbar ist. Dies umfasst insbesondere Angaben zu: - Organisationstruktur, - Größe der Organisation, - öffentlichem oder öffentlich geprägtem Kontext; - Anlass und Ziel der Beratung (z. B. Transformation, Weiterentwicklung), - Inhalt und Komplexität der Fragestellungen und Finanzierung.- Rolle des bewerbenden Unternehmens sowie wesentliche erbrachte Leistungen im Referenzpro-jekt. Bei Projekten im Rahmen von Bietergemeinschaften oder unter Inanspruchnahme von Kapa-zitäten Dritter (Nachunternehmer) ist der jeweils eigene Leistungsanteil klar darzustellen.Leistungsumfang: - Angabe des Gesamtumfangs des Referenzprojekts (z.?B. in Personentagen), - Angabe des durch das bewerbende Unternehmen erbrachten Leistungsumfangs (z.?B. in Per-sonentagen), - Darstellung des prozentualen Anteils des eigenen Leistungsbeitrags.Hinweis:Referenzen, bei denen wesentliche Angaben fehlen oder nicht nachvollziehbar sind, können bei der Bewer-tung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werdenDie Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unklare Angaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachzufordern. Eine Nachforderung darf jedoch nicht dazu führen, dass Referenzangaben nachträglich inhaltlich ergänzt oder verbessert werden und sich hierdurch die Wettbewerbsposition des Bewerbers verändert.Bei Nichtnennung des jeweiligen Referenzgebers oder der Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers (z.?B. aufgrund eines NDAs) gilt das Angebot als nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlos-sen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
Personelle Leistungsfähigkeit - Kernteam (Formblatt 8) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das bewerbende Unternehmen muss über eine ausreichende personelle Leistungsfähigkeit verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der vorgesehenen Vertragslaufzeit ordnungsgemäß erbringen zu können.Als Mindestanforderung gilt:- Benennung einer hauptverantwortlichen Projektleitung,- Benennung einer stellvertretenden Projektleitung oder einer gleichwertigen Schlüsselperson,- Darstellung des vorgesehenen Projektteams einschließlich der wesentlichen Rollen.Das bewerbende Unternehmen hat zu erklären, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Rollen während der Vertragslaufzeit in ausreichendem zeitlichem Umfang besetzt werden können.
Erklärung zum Datenschutzbeauftragten / Erklärung zum Konzept für technisch-organisatorische Maßnahmen (Formblatt 9) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der Eignung hat das bewerbende Unternehmen folgende Erklärungen abzugeben:a) Erklärung zur Bestellung eines DatenschutzbeauftragtenDas Unternehmen erklärt, dass - soweit eine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Daten-schutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO i.?V.?m. § 38 BDSG besteht - ein Datenschutzbeauftrag-ter bestellt wurde.Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsver-trags anzugeben.b) Erklärung zum Konzept für technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)Das Unternehmen erklärt, dass ein Konzept zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen ge-mäß Art. 32 DSGVO erstellt wurde. Dieses Konzept berücksichtigt die in Anlage 2 des Auftragsver-arbeitungsvertrags genannten Anforderungen.Das Konzept ist dem Angebot beizufügen (Formblatt 9, Anlagen 1, 2 und 3).
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (Time & Material) auf Grundlage der im Angebot angegebenen und bezuschlagten Tages- bzw. Stundensätze. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen nach Abnahme der jeweiligen Arbeitspakete und gegen Vorlage prüffähiger Rechnungen sowie entsprechender Leistungsnachweise.
Die Leistungserbringung erfolgt in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin (GTAI) sowie unter Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Berichte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit Vertraulichkeit zu wahren und eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Vorgaben der DSGVO sowie die Anforderungen des beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrags sind einzuhalten.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten müssen die eingesetzten Personen ausreichenden operativen und kommerziellen Abstand zu GTAI und BMWE aufweisen; Interessenkonflikte sind unverzüglich anzuzeigen. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind der Auftraggeberin und dem BMWE mit uneingeschränkten Nutzungsrechten zur Verfügung zu stellen.