Unterhalts- und Grundreinigung in der Grundschule Seelze-Süd
Reinigungsfläche ca. 5.627 m2
Der Vertrag endet am 31.07.2029 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) EinVergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagennach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit einesgeschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann dieUnwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bieterfragen bis 20.05.2025
Keine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (nicht älter als 12 Monate)
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (noch länger andauernde Gültigkeit)
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (nicht älter als 3 Monate)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (in Abhängigkeit zur Unternehmensform)
Aktueller Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (bspw. Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK etc.)
Gültiger Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (noch länger andauernde Gültigkeit)
siehe Reinigungsvertrag