Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und den Bietenden erfolgt vorrangig in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Formblatt VVB 631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VgV 07-2019, sowie der Bekanntmachung (Formblatt CSX 23 - Verfahrensinformationen)) elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben.
Das Formblatt VVB 633 - Angebotsschreiben - Liefer-Dienstleistungen sowie ein bepreistes Leistungsverzeichnis MÜSSEN ausgefüllt bei der Angebotsöffnung vorliegen.
Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Angebote werden in Textform, mit qualifizierter elektronischer Signatur und mit fortgeschrittener elektronischer Signatur entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen! Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Angebots wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bieters.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.