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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
2026_Kol_OI
 
Projektbezeichnung:
Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Öffentliche Ausschreibung
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Stadt Seelze
 
Straße:
Rathausplatz 1
 
Ort:
30926 Seelze
 

LV-Daten

LV-Name:
RV_OI_26
 
LV-Bezeichnung:
Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
29.09.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 2026_Kol_OI Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
LV: RV_OI_26 Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
Titel
Bezeichnung
   
1

Reinigungsarbeiten

1.1

Reinigungsarbeiten Hauptkanal

1.2

Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen

1.3

Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke

2

Optische Inspektion

2.1

Optische Inspektion Hauptkanäle

2.2

Optische Inspektion Anschlussleitungen

2.3

Optische Inspektion Schächte

3

Wasserhaltung und Entsorgung

3.1

Wasserhaltung und Entsorgung

4

Stundenlohnarbeiten

4.1

Stundenlohnarbeiten

5

Besondere Leistungen

5.1

Besondere Leistungen

6

Dokumentation

6.1

Dokumentation

   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 2026_Kol_OI Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
LV: RV_OI_26 Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 

Vorbemerkungen zum Rahmenvertrag

Die Stadt Seelze liegt westlich der Landeshauptstadt Hannover und hat rund 36.000 Einwohner.
Insgesamt gibt es elf Stadtteile, wovon Seelze und Letter die meisten Einwohner haben.
Nur im Stadtteil Letter gibt es Mischwasserkanäle, in den restlichen Stadtteilen ist eine Trennkanalisation vorhanden.
Die Stadt Seelze betreibt eine Kanalisation der folgenden Größenordnung:

Mischwasser: 20 km (~ 500 Haltungen)
Schmutzwasser: 100 km (~2.700 Haltungen)

Regenwasser: 107 km (~3.100 Haltungen)

Insgesamt sind rund 6.300 Haltungen vorhanden, die eine Rohrnennweite (DN) zwischen 100 und 1400 besitzen.
Ca. 69% der Haltungen haben einen DN zwischen 200 und 300. Nur 1,6% haben einen DN von 1000 oder größer.
Die längste Haltung hat eine Länge von rund 143 m und die durchschnittliche Haltungslänge beträgt rund 36,25 m. Rund 99,4 % der Kanäle besitzen ein Kreisprofil.

Im Stadtgebiet sind rund 6.800 Hauptkanalschächte vorhanden. Der tiefste Schacht hat eine Tiefe von rund 6,50 m und die durchschnittliche Tiefe beträgt ca. 2,20 m.

Der AN wird für die Dauer des Rahmenvertrages Inspektionsarbeiten und die dazugehörigen Reinigungen für Haltungen, Schächte und Anschlussleitungen für das gesamte Stadtgebiet übernehmen.

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Möglichkeit auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.


Aktuell sind rund 1600 Anschlussleitungen im Kanalkataster der Stadt Seelze hinterlegt. Bei Anschlussleitungen die nicht im Kanalkataster der Stadt Seelze vorhanden sind, ist die Lage und der Verlauf anhand einer automatisierten dreidimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in x-y-z-Richtung zu erfassen und als ISYBAU-XML dem AG zu übergeben.
Viele Hausanschlüsse besitzen keinen Revisionsschacht.

Die Ergebnisse der optischen Inspektion werden in das Kanalinformationssystem PROKIS der Stadt Seelze eingelesen. Als Austauschformat wird ISYBAU XML-2013 verwendet.

Es gelten die Normen DIN EN 13508-1 "Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 1: Allgemeine Anforderungen" und DIN EN 13508-2 "Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" in Verbindung mit Baufachliche Richtlinien Abwasser Anhang A-2.3 Optische Inspektion.

Der geschätzter Umfang der Reinigungs- und Inspektionsarbeiten beträgt für ein Jahr:

  • Hauptkanal: ~ 3,5 km
  • Anschlussleitungen: ~ 1,5 km
  • Schächte: ~ 150 Stück

Alle vorbereitenden Arbeiten für die optische Inspektion sind in die entsprechenden Einheitspreise miteinzukalkulieren, wie Koordination der Arbeiten, die Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Baustellenanzeigen gemäß der verkehrsbehördlichen Jahresgenehmigung, Koordination der Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde, regelmäßige Rücksprache mit dem AG, Änderung und Verbesserung der vom AG gestellten Pläne bei Unstimmigkeiten und Abstimmung des Inspektionszeitenplan mit dem AG.
Zu Beginn des Rahmenvertrages findet im Rathaus der Stadt Seelze ein Startgespräch statt, dieses wird nicht gesondert vergütet.
Auch sind die Maßnahmen zur Verkehrsführung in den EP miteinzukalkulieren. Hierunter fällt die Baustellenabsicherung gemäß dem Regelplan B IV/1, BIV/2 oder B II/3 der RSA.
Umleitungsführungen und Lichtsignalanlagen sind nicht erforderlich. Der tägliche Anliegerverkehr ist aufrecht zu erhalten.
Es ist zu Beginn der Arbeiten ein Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung zu stellen. Die Genehmigung ist für den AN kostenfrei.

Es besteht kein Anspruch auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen.


 
1

Reinigungsarbeiten

 
 

Vorbemerkung Reinigungsarbeiten

Zur Durchführung muss ein kombiniertes Saug- und Spülfahrzeug mit Wasserrückgewinnung eingesetzt werden.

Die Kanalreinigung für die Zustandserfassung muss so terminiert werden, dass der Zustand der Sohle des Kanals sicher bei der Zustandserfassung zu beurteilen ist. Andernfalls ist der Kanal nochmals ohne erneute Vergütung nach zu reinigen und erneut zu befahren.

Die Anschlussreinigung ist nach Wahl des AN durchzuführen.

Das Regenwasserkanalnetz wird im 2-jährigen Turnus und die gesamte Schmutzwasserkanalisation jährlich gereinigt.

Es ist ein Verschmutzungsgrad von 15% im Mittel bezogen auf den Rohrdurchmesser in den EP miteinzukalkulieren (Hauptkanal und Anschlussleitung). Sollte ein höherer Verschmutzungsgrad vorliegen, ist der AG darüber umgehend in Kenntnis zu setzen.

Die Kosten für die Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die Arbeitsplatzsicherung, der Aufwand für das Absperren der Kanäle und alle Wasserhaltungsarbeiten während der Reinigung müssen in den EP mit verrechnet werden. Der Einsatz einer Rotationsdüse wird nicht gesondert vergütet.

Bei Arbeiten, die eine Reinigungslänge von 100 m unterschreiten, ist es grundsätzlich möglich diese über Stundenlohnarbeiten abzurechnen. Bei Reinigungslängen über 100 m wird grundsätzlich in Meter abgerechnet. Der AG behält sich vor, mit Auftragserteilung zu entscheiden, ob in Stundenlohn oder Meter abgerechnet wird.


 
1.1

Reinigungsarbeiten Hauptkanal

 
 
1.1.10

An- und Abfahrt Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung

Pauschale für die An- und Abfahrt eines Spül- und Saugwagens mit Wasserrückgewinnung zum Einsatzort im Stadtgebiet Seelze.


   
       
    15  St
 
 
1.1.20

Kanalreinigung bis DN 300

HD Reinigung inkl. aller Nebenleistungen für Kreisprofile.

Reinigung der Kanäle mit kombinierten Saug-& Spülfahrzeug.


   
       
    1.875  m
 
 
1.1.30

Kanalreinigung bis DN 600

wie vor.


   
       
    300  m
 
 
1.1.40

Kanalreinigung bis DN 800

wie vor.


   
       
    225  m
 
 
1.1.50

Kanalreinigung bis DN 1000

wie vor.


   
       
    150  m
 
 
1.1.60

Kanalreinigung bis DN 1400

wie vor.


   
       
    52,5  m
 
 
1.1.70

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad bis 25%, bis DN 300

Zulage für die Reinigung von Kanälen bei einer erhöhten mittleren Verschmutzungsgrad zwischen 15 und 25% des Querschnittes für die betroffene Haltung.


   
       
    112,5  m
 
 
1.1.80

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 600

wie vor.


   
       
    75  m
 
 
1.1.90

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 800

wie vor.


   
       
    45  m
 
 
1.1.100

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 1000

wie vor.


   
       
    45  m
 
 
1.1.110

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 1400

wie vor.


   
       
    22,5  m
 
 
1.1.120

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 300

Zulage für die Reinigung von Kanälen bei einer erhöhten mittleren Verschmutzungsgrad zwischen 25 und 35% des Querschnittes für die betroffene Haltung.


   
       
    45  m
 
 
1.1.130

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 600

wie vor.


   
       
    30  m
 
 
1.1.140

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 800

wie vor.


   
       
    30  m
 
 
1.1.150

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 1000

wie vor.


   
       
    30  m
 
 
1.1.160

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 1400

wie vor.


   
       
    30  m
 
 
1.1.170

Zulage Kanalreinigung Eiquerschnitt DN 750/500

Zulage für die Reinigung von Eiprofilen.

Kanalreinigung bis DN 800.


   
       
    37,5  m
 
 
1.1.180

Zulage Kanalreinigung Eiquerschnitt DN 900/600

Zulage für die Reinigung von Eiprofilen.

Kanalreinigung bis DN 1000.


   
       
    22,5  m
 
 
1.1.190

Zulage Kanalreinigung Eiquerschnitt DN 1200/800

Zulage für die Reinigung von Eiprofilen.

Kanalreinigung bis DN 1400


   
       
    22,5  m
 
 
1.1.200

Umsetzen des Spül-/Saugwagens mit Wasserrückgewinnung

Pauschale für das Umsetzen von einem Einsatzbereich zu einem anderen. Die Pauschale gilt ab einer Entfernung (Fahrtweg) von mehr als 1 km. In der Pauschale sind sämtliche Rüstzeiten einzukalkulieren. Ferner wird diese Position nur bei Abrechnung über den Meterpreis anerkannt.


   
       
    7  St
 
 
Summe 1.1
 

Reinigungsarbeiten Hauptkanal


1.2

Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen

 
 
1.2.10

Anschlussreinigung bis DN 150

Reinigung vom Hauptkanal, Übergabeschacht, Reinigungsöffnung oder Straßenablauf, Inkl. aller Nebenleistungen.


   
       
    1.125  m
 
 
1.2.20

Zulage Anschlussreinigung bis DN 300

Zulage für die Anschlussreinigung bis DN 300


   
       
    75  m
 
 
1.2.30

Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad über 15%, bis DN 300, nach Aufwand

Reinigung vom Hauptkanal, Übergabeschacht, Reinigungsöffnung oder Straßeneinlauf aus, inkl. aller Nebenleistungen


   
       
    15  h
 
 
Summe 1.2
 

Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen


1.3

Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke

 
 
1.3.10

Schachtreinigung Tiefe bis 3,0 m bis DN 600

Reinigung des Bauwerkes, inkl. aller Nebenleistungen


   
       
    3  St
 
 
1.3.20

Schachtreinigung Tiefe bis 3,0 m bis DN 1000

wie vor.


   
       
    86  St
 
 
1.3.30

Schachtreinigung Tiefe bis 3,0 m, bis DN 1600

wie vor.


   
       
    7  St
 
 
1.3.40

Schachtreinigung Tiefe bis 5,0 m, bis DN 1000

wie vor.


   
       
    15  St
 
 
1.3.50

Schachtreinigung Tiefe bis 5,0 m, bis DN 1600

wie vor.


   
       
    2  St
 
 
1.3.60

Schachtreinigung Tiefe bis 6,5 m, bis DN 1000

wie vor.


   
       
    1  St
 
 
1.3.70

Schachtreinigung Tiefe bis 6,5 m, bis DN 1600

wie vor.


   
       
    1  St
 
 
Summe 1.3
 

Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke


 
Summe 1
 

Reinigungsarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
2

Optische Inspektion

 
 

Vorbemerkung Optische Inspektion

Es ist während der Inspektion dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kanal in einem abwasserfreien Zustand befindet. Eine Inspektion ist nur in einem abwasserfreien Kanal zugelassen.

Untersuchung des Hauptkanals und Anschlussleitungen inkl.
Vorhalten, Betreiben, Umsetzen der optischen Untersuchungseinheit müssen in den jeweiligen EP miteinkalkuliert werden.

Gegenuntersuchungen infolge von Inspektionsabbrüchen sind in den EP miteinzukalkulieren.

Startpunkt der TV-Untersuchung ist der Mittelpunkt des Startschachtes oder der Inspektionsöffnung, gemäß Baufachliche Richtlinie Abwasser A-7 322 U105 ?Bezugspunkt der Lage, Wert = 1?.

Bei Arbeiten, die eine Inspektionslänge von 100 m unterschreiten, ist es grundsätzlich möglich diese über Stundenlohnarbeiten abzurechnen. Es muss jedoch vor Rechnungsstellung beim AG angekündigt und begründet werden. Bei Inspektionslängen über 100 m wird in Meter abgerechnet.


 
2.1

Optische Inspektion Hauptkanäle

 
 
2.1.10

An- und Abfahrt Untersuchungswagen

Pauschale für die An- und Abfahrt eines Untersuchungswagen mit Wasserrückgewinnung zum Einsatzort im Stadtgebiet Seelze.


   
       
    15  St
 
 
2.1.20

TV- Untersuchung bis DN 300

Optische Inspektion inkl. aller Nebenleistungen


   
       
    1.875  m
 
 
2.1.30

TV-Untersuchung bis DN 600

wie vor.


   
       
    300  m
 
 
2.1.40

TV-Untersuchung bis DN 800

wie vor.


   
       
    225  m
 
 
2.1.50

TV-Untersuchung bis DN 1000

wie vor.


   
       
    150  m
 
 
2.1.60

TV-Untersuchung bis DN 1400

wie vor.


   
       
    52,5  m
 
 
2.1.70

Zulage TV-Untersuchung Eiquerschnitt DN 750/500

Zulage für die optische Inspektion von Eiprofilen.

TV-Untersuchung bis DN 800


   
       
    75  m
 
 
2.1.75

Zulage TV-Untersuchung Eiquerschnitt DN 900/600

Zulage für die optische Inspektion von Eiprofilen.

TV-Untersuchung bis DN 1000


   
       
    75  m
 
 
2.1.80

Zulage TV-Untersuchung Eiquerschnitt DN 1200/800

Zulage für die optische Inspektion von Eiprofilen.

TV-Untersuchung bis DN 1400


   
       
    75  m
 
 
2.1.90

Orten der Kamera

Positionsbestimmung durch oberirdische Ortung von verdeckten Schächten, Krümmern und Leitungsendpunkte mit Holzpflock, Farbe oder einem Markierungsnagel.

Einmessen der Position auf mind. 3 unveränderliche Positionen (Hausecke, Grenzpunkten, etc.) und skizzieren dieser Punkte in einen Lageplan, unter Angabe der Bemaßungen.


   
       
    22  St
 
 
2.1.100

Umsetzen des Untersuchungswagens

Pauschale für das Umsetzen von einem Einsatzbereich zu einem anderen. Die Pauschale gilt ab einer Entfernung (Fahrtweg) von mehr als 1 km. In der Pauschale sind sämtliche Rüstzeiten einzukalkulieren. Ferner wird diese Position nur bei Abrechnung über den Meterpreis anerkannt.


   
       
    7  St
 
 
Summe 2.1
 

Optische Inspektion Hauptkanäle


2.2

Optische Inspektion Anschlussleitungen

 
 
2.2.10

TV-Untersuchung Anschlussleitung bis DN 150

Optische Untersuchung, inkl. aller Nebenleistungen.

Befahrung im gereinigten oder ungereintigten Zustand vom Hauptkanal, Übergabeschacht oder Straßeneinlauf.


   
       
    1.125  m
 
 
2.2.20

Zulage TV-Untersuchung Anschlussleitung bis DN 300

Zulage für die Untersuchung von Anschlussleitungen bis DN 300.


   
       
    75  m
 
 
2.2.30

Zulage Inspektion Anschlussleitung von der Gegenseite

Durchführung der Inspektion einer Leitung vom Sinkkasten, Reinigungsöffnung oder Revisionsschacht aus, mittels Schiebe- oder Satellitenkamera nach Abbruch der Inspektion aus dem Hauptkanal.

Die Vergütung erfolgt lediglich, wenn die Inspektion mittels Satellitenkamera aufgrund von Hindernissen nicht vollständig möglich ist. Der Aufwand für das Umsetzen, Aufsuchen des Sinkkastens, der Reinigungsöffnung oder des Revisionsschachtes auf dem Grundstück ist miteinzurechnen.


   
       
    90  m
 
 
Summe 2.2
 

Optische Inspektion Anschlussleitungen


2.3

Optische Inspektion Schächte

 
 
2.3.10

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 3,0 m bis DN 600

Schachtinspektion mittels Scanner und anschließender Auswertung, Kodierung und Dokumentation der Bestandsaufnahme, inkl. aller Nebenleistungen


   
       
    3  St
 
 
2.3.20

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 3,0 m bis DN 1000

wie vor.


   
       
    86  St
 
 
2.3.30

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 3,0 m bis DN 1600

wie vor.


   
       
    7  St
 
 
2.3.40

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 5,0 m bis DN 1000

wie vor.


   
       
    15  St
 
 
2.3.50

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 5,0 m bis DN 1600

wie vor.


   
       
    2  St
 
 
2.3.60

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 6,5 m bis DN 1000

wie vor.


   
       
    1  St
 
 
2.3.70

Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 6,5 m bis DN 1600

wie vor.


   
       
    1  St
 
 
Summe 2.3
 

Optische Inspektion Schächte


 
Summe 2
 

Optische Inspektion


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
3

Wasserhaltung und Entsorgung

 
 

Vorbemerkung Wasserhaltung und Entsorgung

Aufbau und Betrieb einer Wasserhaltung bis DN 600 nach Wahl des AN für die Dauer der optischen Kanalinspektion.

Vergütet wird über die Länge des eingestauten Kanals, die sämtliche Aufwendungen für die Einrichtung, den Betrieb sowie die Beseitigung der Wasserhaltung beinhaltet, einschließlich aller Aggregate, Betriebsstoffe, Strom, Leitungen in ausreichender Dimension und Länge, Pumpen, Erstellen des Protokolls, etc.

Des Weiteren ist das Umsetzen der Anlage zum nächsten Einsatzort innerhalb der Maßnahme miteinzukalkulieren.

Das entstehende Räumgut ist durch den AN zu entsorgen.

Für die entsorgten Massen sind lückenlos Wiegescheine und Entsorgungsnachweise vorzulegen.

Entsorgung inkl. An- und Abfahrt, entleeren und säubern des Spülfahrzeuges, Beprobung des Räumguts und Entsorgungskosten sind in den EP miteinzukalkulieren.


 
3.1

Wasserhaltung und Entsorgung

 
 
3.1.10

Überpumpen bis 15l/s

Nach Wahl des AN, inkl. aller Nebenleistungen


   
       
    900  m
 
 
3.1.20

Überpumpen bis 30 l/s

wie vor.


   
       
    262,5  m
 
 
3.1.30

Setzen einer Absperreinrichtung bis DN 300

Liefern, Einbauen, Vorhalten, Betreiben und Entfernen von Kanalabsperrvorrichtungen für Haltungen bis DN 300 oder vergleichbarer Ei- und Sonderprofile, z.B. Kanalblase, so dass die Kanäle bei der optischen Inspektion wasserfrei sind.

In diese Position ist ferner das Vorhalten und Entfernen der Kanalabsperrvorrichtungen mit einzukalkulieren.


   
       
    26  St
 
 
3.1.40

Setzen einer Absperreinrichtung bis DN 600

wie vor.


   
       
    3  St
 
 
3.1.50

Entsorgung des Räumguts

Entsorgung des Räum- und Spülgutes zu einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen.

Die Entsorgung wird nur mit einem anerkannten Entsorgungsnachweis vergütet, inkl. aller Nebenleistungen.


   
       
    15  t
 
 
Summe 3.1
 

Wasserhaltung und Entsorgung


 
Summe 3
 

Wasserhaltung und Entsorgung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
4

Stundenlohnarbeiten

 
 

Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten

Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ist nicht feststellbar, ob und in welchem Umfang Stundenlohnarbeiten zur Ausführung kommen. Die Positionen können nicht zur Deckung der Gemeinkosten etc. herangezogen werden.

Die vereinbarten EPs gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.

Stundenlohnarbeiten werden im Regelfall nur für Sondereinsätze gewährt, die auf besondere Anordnung oder Genehmigung des Auftraggebers durchgeführt werden. Der jeweilige Verrechnungssatz hat sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere für Vorhalten und Abtransport, Betriebsstoffe, sowie sämtliche Zuschläge und Kosten für das Bedienungspersonal sowie Bedienung zu enthalten. Dem AG sind die Stundenlohnzettel täglich vorzulegen. Nur täglich anerkannte Stundenlohnarbeiten werden vergütet.

Vorbemerkungen Geräteeinsatz: Die Kostensätze für die bei Stundenlohnarbeiten eingesetzten Geräte beinhalten Bedienung, Kraft- und Schmierstoffe, Vorhaltung, Reparaturen, etc. Es wird nur die Zeit des jeweiligen Einsatzes vergütet (ohne Stillstandszeiten).

Eine Vergütung der Wartezeiten bei Behinderung bzw. Arbeitsunterbrechung erfolgt nur, wenn der AG diese zu vertreten hat und die Dauer der Wartezeit 1 Stunde überschreitet.

Wartezeiten werden nur bis zur Beseitigung der Behinderung und maximal für die am jeweiligen Arbeitstag noch verbleibende Arbeitszeit vergütet.


 
4.1

Stundenlohnarbeiten

 
 
4.1.10

Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung

Stundenlohnarbeiten für den Einsatz kombinierten Spül-/ Saugfahrzeuges mit integrierter Wasseraufbereitung während der Kanalreinigung nach schriftlicher Anordnung durch den AG, inkl. aller Nebenleistungen.


   
       
    15  h
 
 
4.1.20

Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung im Tageseinsatz

im Tageseinsatz ( ³ 8,50 h Einsatzstunden, einschließlich 0,50 h Mittagspause), sonst wie vor.


   
       
    1  d
 
 
4.1.30

Wartezeiten Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung

Für Wartezeiten eines Saug- & Spülwagen mit Wasserrückgewinnung, die nicht vom AN verschuldet sind. Wartezeiten sind beim AG umgehend zu melden und zu dokumentieren.


   
       
    3  h
 
 
4.1.40

Untersuchungswagen

Stundenlohnarbeiten für den Einsatz eines Untersuchungswagens inkl. Personal, nach schriftlicher Anordnung des AG, inkl. aller Nebenleistungen.


   
       
    15  h
 
 
4.1.50

Untersuchungswagen im Tageseinsatz

im Tageseinsatz ( ³ 8,50 h Einsatzstunden, einschließlich 0,50 h Mittagspause), sonst wie vor.


   
       
    1  d
 
 
4.1.60

Wartezeiten Untersuchungswagen

Für Wartezeiten, die nicht vom AN verschuldet sind. Wartezeiten sind beim AG umgehend anzuzeigen und zu dokumentieren.


   
       
    3  h
 
 
4.1.70

Schiebekamera

Stundenlohnarbeiten für den Einsatz einer Schiebekamera inkl. Personal und aller Nebenleistungen


   
       
    5  h
 
 
4.1.80

Arbeitskräfte

Stundenlohnarbeiten durch Fachpersonal auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft inkl. aller Nebenleistungen.


   
       
    3  h
 
 
Summe 4.1
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 4
 

Stundenlohnarbeiten


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
5

Besondere Leistungen

 
5.1

Besondere Leistungen

 
 
5.1.10

Verschraubte Schachtabdeckungen öffnen und wieder verschließen

Öffnen und Verschließen von verschraubten Schachtabdeckungen.


   
       
    7  St
 
 
5.1.20

Umsetzen Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung, bis 5 km

Pauschale für das Umsetzen von einem Einsatzbereich zu einem anderen. In der Pauschale sind sämtliche Rüstzeiten einzukalkulieren. Ferner wird diese Position nur bei Abrechnung über den Meterpreis anerkannt.


   
       
    3  St
 
 
5.1.30

Umsetzen Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung, bis 10 km

wie vor.


   
       
    3  St
 
 
5.1.40

Umsetzen Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung, bis 20 km

wie vor.


   
       
    2  St
 
 
5.1.50

Umsetzen Untersuchungswagen, bis 5 km

wie vor.


   
       
    3  St
 
 
5.1.60

Umsetzen Untersuchungswagen, bis 10 km

wie vor.


   
       
    3  St
 
 
5.1.70

Umsetzen Unstersuchungswagen, bis 20 km

wie vor.


   
       
    2  St
 
 
5.1.80

Freiräumen von Ausläufen, per Hand, nach Aufwand

Freiräumen von Ausläufen mit geeigneten Werkzeug, wie Schaufel, Spitzhacke, etc.


   
       
    3  h
 
 
5.1.90

Freiräumen von Ausläufen, mit Spül-/Saugwagen, nach Aufwand

Freiräumen von Ausläufen mit Spül-/Saugwagen


   
       
    3  h
 
 
5.1.100

Nachmessen der Nennweite

Nachmessen der Nennweite mit einem Zollstock. Anfertigen einer Dokumentation mit Benennung der Haltung und des Schachtes, sowie Fotos und einer Skizze des angepassten DNs.


   
       
    11  St
 
 
5.1.110

Anliegerinformation, bis 50 Wohneinheiten

Schreiben und Verteilen einer Anwohnerinformation auf schriftliche Anweisung durch den AG/Verkehrsbehörde.

Die Anwohnerinformation ist rechtzeitig vor Reinigungs- und Inspektionsbeginn auszuteilen, d.h. spätestens 96h vor Beginn der Arbeiten.

Die Anliegerinformation ist mindestens drei Tage vorher der Stadt Seelze (Abteilung 32.2 Mobilität und Entwässerung) vorzulegen.

In der Information müssen die folgenden Angaben enthalten sein:

  • Darstellung der beauftragten Leistungen
  • Zeitrahmen der Arbeiten (Inspektionszeitplan)
  • Ansprechpartner bei der beauftragten Firma (Inspekteur)
  • Ansprechpartner der Stadt Seelze

   
       
    2  St
 
 
5.1.120

Anliegerinformation, bis 100 Wohneinheiten

wie vor.


   
       
    1  St
 
 
5.1.130

Anliegerinformation, bis 200 Wohneinheiten

wie vor.


   
       
    1  St
 
 
5.1.140

Einsatz Wurzelfräse unter TV-Beobachtung

Entfernung der Wurzeln aus dem Kanal unter TV-Beobachtung.

Die Videos sind der Dokumentation hinzuzufügen.


   
       
    7  h
 
 
5.1.150

Einsatz Wurzelfräse ohne TV-Beobachtung

Entfernung der Wurzeln aus dem Haltung / Leitung ohne TV-Beobachtung.


   
       
    3  h
 
 
5.1.160

Verdeckten Schacht freilegen

Verdeckte Schächte des AG im unbefestigten Bereich im Vorfeld der TV-Untersuchung oder nach Ortung freilegen.


   
       
    2  h
 
 
5.1.170

Schwer erreichbare Schächte

Einige Bereiche des Kanalnetzes sind nicht direkt anfahrbar.

In diesen Bereichen sind die Untersuchungsgeräte gegebenenfalls konventionell per Hand zu transportieren. Die Position beinhaltet die damit verbundenen Erschwernisse aus der Größe des Abstandes zwischen dem Untersuchungsfahrzeug und dem Schacht/Kanal.

Die Position kommt erst ab einem Abstand von 3 m zwischen Schacht und Untersuchungsfahrzeug zur Abrechnung.


   
       
    3  St
 
 
Summe 5.1
 

Besondere Leistungen


 
Summe 5
 

Besondere Leistungen


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
6

Dokumentation

 
6.1

Dokumentation

 
 
6.1.10

Dokumentation per Download Link

Dokumentation der Regen-, Schmutz-, Mischwasserkanäle, Hausanschlüsse und Straßeneinläufe entsprechend der Vorbemerkungen und inkl. aller Nebenleistungen.

Übergabe aller vorhandenen Daten

Aufzeichnung per Download Link.


   
       
    15  St
 
 
Summe 6.1
 

Dokumentation


 
Summe 6
 

Dokumentation


 
 

Zusammenstellung

Projekt: 2026_Kol_OI Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
LV: RV_OI_26 Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
1

Reinigungsarbeiten

 
1.1

Reinigungsarbeiten Hauptkanal

 
1.2

Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen

 
1.3

Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke

 
 
Summe 1
 

Reinigungsarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
2

Optische Inspektion

 
2.1

Optische Inspektion Hauptkanäle

 
2.2

Optische Inspektion Anschlussleitungen

 
2.3

Optische Inspektion Schächte

 
 
Summe 2
 

Optische Inspektion


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
3

Wasserhaltung und Entsorgung

 
3.1

Wasserhaltung und Entsorgung

 
 
Summe 3
 

Wasserhaltung und Entsorgung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
4

Stundenlohnarbeiten

 
4.1

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 4
 

Stundenlohnarbeiten


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
5

Besondere Leistungen

 
5.1

Besondere Leistungen

 
 
Summe 5
 

Besondere Leistungen


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
6

Dokumentation

 
6.1

Dokumentation

 
 
Summe 6
 

Dokumentation


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
RV_OI_26
 
1

Reinigungsarbeiten

 
2

Optische Inspektion

 
3

Wasserhaltung und Entsorgung

 
4

Stundenlohnarbeiten

 
5

Besondere Leistungen

 
6

Dokumentation

 
  LV  Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27