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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
2026_Kol_OI
 
Projektbezeichnung:
Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Öffentliche Ausschreibung
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Stadt Seelze
 
Straße:
Rathausplatz 1
 
Ort:
30926 Seelze
 

LV-Daten

LV-Name:
RV_OI_26
 
LV-Bezeichnung:
Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 4 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
29.09.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: 2026_Kol_OI Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
LV: RV_OI_26 Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
Titel
Bezeichnung
   
01
Reinigungsarbeiten
01.01
Reinigungsarbeiten Hauptkanal
01.02
Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen
01.03
Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke
02
Optische Inspektion
02.01
Optische Inspektion Hauptkanäle
02.02
Optische Inspektion Anschlussleitungen
02.03
Optische Inspektion Schächte
03
Wasserhaltung und Entsorgung
03.01
Wasserhaltung und Entsorgung
04
Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten
05
Besondere Leistungen
05.01
Besondere Leistungen
06
Dokumentation
06.01
Dokumentation
   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: 2026_Kol_OI Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
LV: RV_OI_26 Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Vorbemerkungen zum Rahmenvertrag
Die Stadt Seelze liegt westlich der Landeshauptstadt Hannover und hat rund 36.000 Einwohner.
Insgesamt gibt es elf Stadtteile, wovon Seelze und Letter die meisten Einwohner haben.
Nur im Stadtteil Letter gibt es Mischwasserkanäle, in den restlichen Stadtteilen ist eine Trennkanalisation vorhanden.
Die Stadt Seelze betreibt eine Kanalisation der folgenden Größenordnung:

Mischwasser: 20 km (~ 500 Haltungen)
Schmutzwasser: 100 km (~2.700 Haltungen)
Regenwasser: 107 km (~3.100 Haltungen)

Insgesamt sind rund 6.300 Haltungen vorhanden, die eine Rohrnennweite (DN) zwischen 100 und 1400 besitzen.
Ca. 69% der Haltungen haben einen DN zwischen 200 und 300. Nur 1,6% haben einen DN von 1000 oder größer.
Die längste Haltung hat eine Länge von rund 143 m und die durchschnittliche Haltungslänge beträgt rund 36,25 m. Rund 99,4 % der Kanäle besitzen ein Kreisprofil.

Im Stadtgebiet sind rund 6.800 Hauptkanalschächte vorhanden. Der tiefste Schacht hat eine Tiefe von rund 6,50 m und die durchschnittliche Tiefe beträgt ca. 2,20 m.

Der AN wird für die Dauer des Rahmenvertrages Inspektionsarbeiten und die dazugehörigen Reinigungen für Haltungen, Schächte und Anschlussleitungen für das gesamte Stadtgebiet übernehmen.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Möglichkeit auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Aktuell sind rund 1600 Anschlussleitungen im Kanalkataster der Stadt Seelze hinterlegt. Bei Anschlussleitungen die nicht im Kanalkataster der Stadt Seelze vorhanden sind, ist die Lage und der Verlauf anhand einer automatisierten dreidimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in x-y-z-Richtung zu erfassen und als ISYBAU-XML dem AG zu übergeben.
Viele Hausanschlüsse besitzen keinen Revisionsschacht.

Die Ergebnisse der optischen Inspektion werden in das Kanalinformationssystem PROKIS der Stadt Seelze eingelesen. Als Austauschformat wird ISYBAU XML-2013 verwendet.

Es gelten die Normen DIN EN 13508-1 "Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 1: Allgemeine Anforderungen" und DIN EN 13508-2 "Untersuchung und Beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" in Verbindung mit Baufachliche Richtlinien Abwasser Anhang A-2.3 Optische Inspektion.

Der geschätzter Umfang der Reinigungs- und Inspektionsarbeiten beträgt für ein Jahr:


Hauptkanal: ~ 3,5 km
Anschlussleitungen: ~ 1,5 km
Schächte: ~ 150 Stück

Alle vorbereitenden Arbeiten für die optische Inspektion sind in die entsprechenden Einheitspreise miteinzukalkulieren, wie Koordination der Arbeiten, die Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Baustellenanzeigen gemäß der verkehrsbehördlichen Jahresgenehmigung, Koordination der Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde, regelmäßige Rücksprache mit dem AG, Änderung und Verbesserung der vom AG gestellten Pläne bei Unstimmigkeiten und Abstimmung des Inspektionszeitenplan mit dem AG.
Zu Beginn des Rahmenvertrages findet im Rathaus der Stadt Seelze ein Startgespräch statt, dieses wird nicht gesondert vergütet.
Auch sind die Maßnahmen zur Verkehrsführung in den EP miteinzukalkulieren. Hierunter fällt die Baustellenabsicherung gemäß dem Regelplan B IV/1, BIV/2 oder B II/3 der RSA.
Umleitungsführungen und Lichtsignalanlagen sind nicht erforderlich. Der tägliche Anliegerverkehr ist aufrecht zu erhalten.
Es ist zu Beginn der Arbeiten ein Antrag auf Erteilung einer Jahresgenehmigung zu stellen. Die Genehmigung ist für den AN kostenfrei.

Es besteht kein Anspruch auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Mengen.


 
01
Reinigungsarbeiten
 
 
Vorbemerkung Reinigungsarbeiten
Zur Durchführung muss ein kombiniertes Saug- und Spülfahrzeug mit Wasserrückgewinnung eingesetzt werden.
Die Kanalreinigung für die Zustandserfassung muss so terminiert werden, dass der Zustand der Sohle des Kanals sicher bei der Zustandserfassung zu beurteilen ist. Andernfalls ist der Kanal nochmals ohne erneute Vergütung nach zu reinigen und erneut zu befahren.
Die Anschlussreinigung ist nach Wahl des AN durchzuführen.
Das Regenwasserkanalnetz wird im 2-jährigen Turnus und die gesamte Schmutzwasserkanalisation jährlich gereinigt.
Es ist ein Verschmutzungsgrad von 15% im Mittel bezogen auf den Rohrdurchmesser in den EP miteinzukalkulieren (Hauptkanal und Anschlussleitung). Sollte ein höherer Verschmutzungsgrad vorliegen, ist der AG darüber umgehend in Kenntnis zu setzen.
Die Kosten für die Rüstarbeiten, Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung, die Arbeitsplatzsicherung, der Aufwand für das Absperren der Kanäle und alle Wasserhaltungsarbeiten während der Reinigung müssen in den EP mit verrechnet werden. Der Einsatz einer Rotationsdüse wird nicht gesondert vergütet.
Bei Arbeiten, die eine Reinigungslänge von 100 m unterschreiten, ist es grundsätzlich möglich diese über Stundenlohnarbeiten abzurechnen. Bei Reinigungslängen über 100 m wird grundsätzlich in Meter abgerechnet. Der AG behält sich vor, mit Auftragserteilung zu entscheiden, ob in Stundenlohn oder Meter abgerechnet wird.

 
01.01
Reinigungsarbeiten Hauptkanal
 
 
01.01.0010
An- und Abfahrt Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung
Pauschale für die An- und Abfahrt eines Spül- und Saugwagens mit Wasserrückgewinnung zum Einsatzort im Stadtgebiet Seelze.

   
       
    15  St
 
 
01.01.0020
Kanalreinigung bis DN 300
HD Reinigung inkl. aller Nebenleistungen für Kreisprofile.
Reinigung der Kanäle mit kombinierten Saug-& Spülfahrzeug.

   
       
    1.875  m
 
 
01.01.0030
Kanalreinigung bis DN 600
wie vor.


   
       
    300  m
 
 
01.01.0040
Kanalreinigung bis DN 800
wie vor.

   
       
    225  m
 
 
01.01.0050
Kanalreinigung bis DN 1000
wie vor.

   
       
    150  m
 
 
01.01.0060
Kanalreinigung bis DN 1400
wie vor.

   
       
    52,5  m
 
 
01.01.0070
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad bis 25%, bis DN 300
Zulage für die Reinigung von Kanälen bei einer erhöhten mittleren Verschmutzungsgrad zwischen 15 und 25% des Querschnittes für die betroffene Haltung.

   
       
    112,5  m
 
 
01.01.0080
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 600
wie vor.

   
       
    75  m
 
 
01.01.0090
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 800
wie vor.

   
       
    45  m
 
 
01.01.0100
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 1000
wie vor.

   
       
    45  m
 
 
01.01.0110
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 25%, bis DN 1400
wie vor.

   
       
    22,5  m
 
 
01.01.0120
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 300
Zulage für die Reinigung von Kanälen bei einer erhöhten mittleren Verschmutzungsgrad zwischen 25 und 35% des Querschnittes für die betroffene Haltung.


   
       
    45  m
 
 
01.01.0130
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 600
wie vor.

   
       
    30  m
 
 
01.01.0140
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 800
wie vor.

   
       
    30  m
 
 
01.01.0150
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 1000
wie vor.

   
       
    30  m
 
 
01.01.0160
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad 35%, bis DN 1400
wie vor.

   
       
    30  m
 
 
01.01.0170
Zulage Kanalreinigung Eiquerschnitt DN 750/500
Zulage für die Reinigung von Eiprofilen.
Kanalreinigung bis DN 800.

   
       
    37,5  m
 
 
01.01.0180
Zulage Kanalreinigung Eiquerschnitt DN 900/600
Zulage für die Reinigung von Eiprofilen.
Kanalreinigung bis DN 1000.

   
       
    22,5  m
 
 
01.01.0190
Zulage Kanalreinigung Eiquerschnitt DN 1200/800
Zulage für die Reinigung von Eiprofilen.
Kanalreinigung bis DN 1400

   
       
    22,5  m
 
 
01.01.0200
Umsetzen des Spül-/Saugwagens mit Wasserrückgewinnung
Pauschale für das Umsetzen von einem Einsatzbereich zu einem anderen. Die Pauschale gilt ab einer Entfernung (Fahrtweg) von mehr als 1 km. In der Pauschale sind sämtliche Rüstzeiten einzukalkulieren. Ferner wird diese Position nur bei Abrechnung über den Meterpreis anerkannt.

   
       
    7  St
 
 
Summe 01.01
 
Reinigungsarbeiten Hauptkanal
01.02
Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen
 
 
01.02.0010
Anschlussreinigung bis DN 150
Reinigung vom Hauptkanal, Übergabeschacht, Reinigungsöffnung oder Straßenablauf, Inkl. aller Nebenleistungen.


   
       
    1.125  m
 
 
01.02.0020
Zulage Anschlussreinigung bis DN 300
Zulage für die Anschlussreinigung bis DN 300

   
       
    75  m
 
 
01.02.0030
Zulage erhöhter mittlerer Verschmutzungsgrad über 15%, bis DN 300, nach Aufwand
Reinigung vom Hauptkanal, Übergabeschacht, Reinigungsöffnung oder Straßeneinlauf aus, inkl. aller Nebenleistungen


   
       
    15  h
 
 
Summe 01.02
 
Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen
01.03
Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke
 
 
01.03.0010
Schachtreinigung Tiefe bis 3,0 m bis DN 600
Reinigung des Bauwerkes, inkl. aller Nebenleistungen

   
       
    3  St
 
 
01.03.0020
Schachtreinigung Tiefe bis 3,0 m bis DN 1000
wie vor.

   
       
    86  St
 
 
01.03.0030
Schachtreinigung Tiefe bis 3,0 m, bis DN 1600
wie vor.

   
       
    7  St
 
 
01.03.0040
Schachtreinigung Tiefe bis 5,0 m, bis DN 1000
wie vor.

   
       
    15  St
 
 
01.03.0050
Schachtreinigung Tiefe bis 5,0 m, bis DN 1600
wie vor.

   
       
    2  St
 
 
01.03.0060
Schachtreinigung Tiefe bis 6,5 m, bis DN 1000
wie vor.

   
       
    1  St
 
 
01.03.0070
Schachtreinigung Tiefe bis 6,5 m, bis DN 1600
wie vor.

   
       
    1  St
 
 
Summe 01.03
 
Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke
 
Summe 01
 
Reinigungsarbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02
Optische Inspektion
 
 
Vorbemerkung Optische Inspektion
Es ist während der Inspektion dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kanal in einem abwasserfreien Zustand befindet. Eine Inspektion ist nur in einem abwasserfreien Kanal zugelassen.
Untersuchung des Hauptkanals und Anschlussleitungen inkl.
Vorhalten, Betreiben, Umsetzen der optischen Untersuchungseinheit müssen in den jeweiligen EP miteinkalkuliert werden.
Gegenuntersuchungen infolge von Inspektionsabbrüchen sind in den EP miteinzukalkulieren.
Startpunkt der TV-Untersuchung ist der Mittelpunkt des Startschachtes oder der Inspektionsöffnung, gemäß Baufachliche Richtlinie Abwasser A-7 322 U105 „Bezugspunkt der Lage, Wert = 1“.
Bei Arbeiten, die eine Inspektionslänge von 100 m unterschreiten, ist es grundsätzlich möglich diese über Stundenlohnarbeiten abzurechnen. Es muss jedoch vor Rechnungsstellung beim AG angekündigt und begründet werden. Bei Inspektionslängen über 100 m wird in Meter abgerechnet.


 
02.01
Optische Inspektion Hauptkanäle
 
 
02.01.0010
An- und Abfahrt Untersuchungswagen
Pauschale für die An- und Abfahrt eines Untersuchungswagen mit Wasserrückgewinnung zum Einsatzort im Stadtgebiet Seelze.

   
       
    15  St
 
 
02.01.0020
TV- Untersuchung bis DN 300
Optische Inspektion inkl. aller Nebenleistungen

   
       
    1.875  m
 
 
02.01.0030
TV-Untersuchung bis DN 600
wie vor.

   
       
    300  m
 
 
02.01.0040
TV-Untersuchung bis DN 800
wie vor.

   
       
    225  m
 
 
02.01.0050
TV-Untersuchung bis DN 1000
wie vor.

   
       
    150  m
 
 
02.01.0060
TV-Untersuchung bis DN 1400
wie vor.

   
       
    52,5  m
 
 
02.01.0070
Zulage TV-Untersuchung Eiquerschnitt DN 750/500
Zulage für die optische Inspektion von Eiprofilen.
TV-Untersuchung bis DN 800

   
       
    75  m
 
 
02.01.0075
Zulage TV-Untersuchung Eiquerschnitt DN 900/600
Zulage für die optische Inspektion von Eiprofilen.
TV-Untersuchung bis DN 1000

   
       
    75  m
 
 
02.01.0080
Zulage TV-Untersuchung Eiquerschnitt DN 1200/800
Zulage für die optische Inspektion von Eiprofilen.
TV-Untersuchung bis DN 1400

   
       
    75  m
 
 
02.01.0090
Orten der Kamera
Positionsbestimmung durch oberirdische Ortung von verdeckten Schächten, Krümmern und Leitungsendpunkte mit Holzpflock, Farbe oder einem Markierungsnagel.
Einmessen der Position auf mind. 3 unveränderliche Positionen (Hausecke, Grenzpunkten, etc.) und skizzieren dieser Punkte in einen Lageplan, unter Angabe der Bemaßungen.

   
       
    22  St
 
 
02.01.0100
Umsetzen des Untersuchungswagens
Pauschale für das Umsetzen von einem Einsatzbereich zu einem anderen. Die Pauschale gilt ab einer Entfernung (Fahrtweg) von mehr als 1 km. In der Pauschale sind sämtliche Rüstzeiten einzukalkulieren. Ferner wird diese Position nur bei Abrechnung über den Meterpreis anerkannt.

   
       
    7  St
 
 
Summe 02.01
 
Optische Inspektion Hauptkanäle
02.02
Optische Inspektion Anschlussleitungen
 
 
02.02.0010
TV-Untersuchung Anschlussleitung bis DN 150
Optische Untersuchung, inkl. aller Nebenleistungen.
Befahrung im gereinigten oder ungereintigten Zustand vom Hauptkanal, Übergabeschacht oder Straßeneinlauf.

   
       
    1.125  m
 
 
02.02.0020
Zulage TV-Untersuchung Anschlussleitung bis DN 300
Zulage für die Untersuchung von Anschlussleitungen bis DN 300.

   
       
    75  m
 
 
02.02.0030
Zulage Inspektion Anschlussleitung von der Gegenseite
Durchführung der Inspektion einer Leitung vom Sinkkasten, Reinigungsöffnung oder Revisionsschacht aus, mittels Schiebe- oder Satellitenkamera nach Abbruch der Inspektion aus dem Hauptkanal.
Die Vergütung erfolgt lediglich, wenn die Inspektion mittels Satellitenkamera aufgrund von Hindernissen nicht vollständig möglich ist. Der Aufwand für das Umsetzen, Aufsuchen des Sinkkastens, der Reinigungsöffnung oder des Revisionsschachtes auf dem Grundstück ist miteinzurechnen.

   
       
    90  m
 
 
Summe 02.02
 
Optische Inspektion Anschlussleitungen
02.03
Optische Inspektion Schächte
 
 
02.03.0010
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 3,0 m bis DN 600
Schachtinspektion mittels Scanner und anschließender Auswertung, Kodierung und Dokumentation der Bestandsaufnahme, inkl. aller Nebenleistungen

   
       
    3  St
 
 
02.03.0020
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 3,0 m bis DN 1000
wie vor.

   
       
    86  St
 
 
02.03.0030
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 3,0 m bis DN 1600
wie vor.

   
       
    7  St
 
 
02.03.0040
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 5,0 m bis DN 1000
wie vor.

   
       
    15  St
 
 
02.03.0050
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 5,0 m bis DN 1600
wie vor.

   
       
    2  St
 
 
02.03.0060
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 6,5 m bis DN 1000
wie vor.

   
       
    1  St
 
 
02.03.0070
Optische Untersuchung Schächte Tiefe bis 6,5 m bis DN 1600
wie vor.

   
       
    1  St
 
 
Summe 02.03
 
Optische Inspektion Schächte
 
Summe 02
 
Optische Inspektion
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03
Wasserhaltung und Entsorgung
 
 
Vorbemerkung Wasserhaltung und Entsorgung
Aufbau und Betrieb einer Wasserhaltung bis DN 600 nach Wahl des AN für die Dauer der optischen Kanalinspektion.
Vergütet wird über die Länge des eingestauten Kanals, die sämtliche Aufwendungen für die Einrichtung, den Betrieb sowie die Beseitigung der Wasserhaltung beinhaltet, einschließlich aller Aggregate, Betriebsstoffe, Strom, Leitungen in ausreichender Dimension und Länge, Pumpen, Erstellen des Protokolls, etc.
Des Weiteren ist das Umsetzen der Anlage zum nächsten Einsatzort innerhalb der Maßnahme miteinzukalkulieren.

Das entstehende Räumgut ist durch den AN zu entsorgen.
Für die entsorgten Massen sind lückenlos Wiegescheine und Entsorgungsnachweise vorzulegen.
Entsorgung inkl. An- und Abfahrt, entleeren und säubern des Spülfahrzeuges, Beprobung des Räumguts und Entsorgungskosten sind in den EP miteinzukalkulieren.

 
03.01
Wasserhaltung und Entsorgung
 
 
03.01.0010
Überpumpen bis 15l/s
Nach Wahl des AN, inkl. aller Nebenleistungen

   
       
    900  m
 
 
03.01.0020
Überpumpen bis 30 l/s
wie vor.

   
       
    262,5  m
 
 
03.01.0030
Setzen einer Absperreinrichtung bis DN 300
Liefern, Einbauen, Vorhalten, Betreiben und Entfernen von Kanalabsperrvorrichtungen für Haltungen bis DN 300 oder vergleichbarer Ei- und Sonderprofile, z.B. Kanalblase, so dass die Kanäle bei der optischen Inspektion wasserfrei sind.
In diese Position ist ferner das Vorhalten und Entfernen der Kanalabsperrvorrichtungen mit einzukalkulieren.

   
       
    26  St
 
 
03.01.0040
Setzen einer Absperreinrichtung bis DN 600
wie vor.

   
       
    3  St
 
 
03.01.0050
Entsorgung des Räumguts
Entsorgung des Räum- und Spülgutes zu einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen.
Die Entsorgung wird nur mit einem anerkannten Entsorgungsnachweis vergütet, inkl. aller Nebenleistungen.

   
       
    15  t
 
 
Summe 03.01
 
Wasserhaltung und Entsorgung
 
Summe 03
 
Wasserhaltung und Entsorgung
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
04
Stundenlohnarbeiten
 
 
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ist nicht feststellbar, ob und in welchem Umfang Stundenlohnarbeiten zur Ausführung kommen. Die Positionen können nicht zur Deckung der Gemeinkosten etc. herangezogen werden.
Die vereinbarten EPs gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Stundenlohnarbeiten werden im Regelfall nur für Sondereinsätze gewährt, die auf besondere Anordnung oder Genehmigung des Auftraggebers durchgeführt werden. Der jeweilige Verrechnungssatz hat sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere für Vorhalten und Abtransport, Betriebsstoffe, sowie sämtliche Zuschläge und Kosten für das Bedienungspersonal sowie Bedienung zu enthalten. Dem AG sind die Stundenlohnzettel täglich vorzulegen. Nur täglich anerkannte Stundenlohnarbeiten werden vergütet.
Vorbemerkungen Geräteeinsatz: Die Kostensätze für die bei Stundenlohnarbeiten eingesetzten Geräte beinhalten Bedienung, Kraft- und Schmierstoffe, Vorhaltung, Reparaturen, etc. Es wird nur die Zeit des jeweiligen Einsatzes vergütet (ohne Stillstandszeiten).
Eine Vergütung der Wartezeiten bei Behinderung bzw. Arbeitsunterbrechung erfolgt nur, wenn der AG diese zu vertreten hat und die Dauer der Wartezeit 1 Stunde überschreitet.
Wartezeiten werden nur bis zur Beseitigung der Behinderung und maximal für die am jeweiligen Arbeitstag noch verbleibende Arbeitszeit vergütet.

 
04.01
Stundenlohnarbeiten
 
 
04.01.0010
Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung
Stundenlohnarbeiten für den Einsatz kombinierten Spül-/ Saugfahrzeuges mit integrierter Wasseraufbereitung während der Kanalreinigung nach schriftlicher Anordnung durch den AG, inkl. aller Nebenleistungen.

   
       
    15  h
 
 
04.01.0020
Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung im Tageseinsatz
im Tageseinsatz ( 8,50 h Einsatzstunden, einschließlich 0,50 h Mittagspause), sonst wie vor.

   
       
    1  d
 
 
04.01.0030
Wartezeiten Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung
Für Wartezeiten eines Saug- & Spülwagen mit Wasserrückgewinnung, die nicht vom AN verschuldet sind. Wartezeiten sind beim AG umgehend zu melden und zu dokumentieren.

   
       
    3  h
 
 
04.01.0040
Untersuchungswagen
Stundenlohnarbeiten für den Einsatz eines Untersuchungswagens inkl. Personal, nach schriftlicher Anordnung des AG, inkl. aller Nebenleistungen.

   
       
    15  h
 
 
04.01.0050
Untersuchungswagen im Tageseinsatz
im Tageseinsatz ( 8,50 h Einsatzstunden, einschließlich 0,50 h Mittagspause), sonst wie vor.


   
       
    1  d
 
 
04.01.0060
Wartezeiten Untersuchungswagen
Für Wartezeiten, die nicht vom AN verschuldet sind. Wartezeiten sind beim AG umgehend anzuzeigen und zu dokumentieren.


   
       
    3  h
 
 
04.01.0070
Schiebekamera
Stundenlohnarbeiten für den Einsatz einer Schiebekamera inkl. Personal und aller Nebenleistungen

   
       
    5  h
 
 
04.01.0080
Arbeitskräfte
Stundenlohnarbeiten durch Fachpersonal auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft inkl. aller Nebenleistungen.

   
       
    3  h
 
 
Summe 04.01
 
Stundenlohnarbeiten
 
Summe 04
 
Stundenlohnarbeiten
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
05
Besondere Leistungen
 
05.01
Besondere Leistungen
 
 
05.01.0010
Verschraubte Schachtabdeckungen öffnen und wieder verschließen
Öffnen und Verschließen von verschraubten Schachtabdeckungen.

   
       
    7  St
 
 
05.01.0020
Umsetzen Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung, bis 5 km
Pauschale für das Umsetzen von einem Einsatzbereich zu einem anderen. In der Pauschale sind sämtliche Rüstzeiten einzukalkulieren. Ferner wird diese Position nur bei Abrechnung über den Meterpreis anerkannt.

   
       
    3  St
 
 
05.01.0030
Umsetzen Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung, bis 10 km
wie vor.

   
       
    3  St
 
 
05.01.0040
Umsetzen Spül/Saugwagen mit Wasserrückgewinnung, bis 20 km
wie vor.

   
       
    2  St
 
 
05.01.0050
Umsetzen Untersuchungswagen, bis 5 km
wie vor.

   
       
    3  St
 
 
05.01.0060
Umsetzen Untersuchungswagen, bis 10 km
wie vor.

   
       
    3  St
 
 
05.01.0070
Umsetzen Unstersuchungswagen, bis 20 km
wie vor.

   
       
    2  St
 
 
05.01.0080
Freiräumen von Ausläufen, per Hand, nach Aufwand
Freiräumen von Ausläufen mit geeigneten Werkzeug, wie Schaufel, Spitzhacke, etc.

   
       
    3  h
 
 
05.01.0090
Freiräumen von Ausläufen, mit Spül-/Saugwagen, nach Aufwand
Freiräumen von Ausläufen mit Spül-/Saugwagen

   
       
    3  h
 
 
05.01.0100
Nachmessen der Nennweite
Nachmessen der Nennweite mit einem Zollstock. Anfertigen einer Dokumentation mit Benennung der Haltung und des Schachtes, sowie Fotos und einer Skizze des angepassten DNs.

   
       
    11  St
 
 
05.01.0110
Anliegerinformation, bis 50 Wohneinheiten
Schreiben und Verteilen einer Anwohnerinformation auf schriftliche Anweisung durch den AG/Verkehrsbehörde.
Die Anwohnerinformation ist rechtzeitig vor Reinigungs- und Inspektionsbeginn auszuteilen, d.h. spätestens 96h vor Beginn der Arbeiten.
Die Anliegerinformation ist mindestens drei Tage vorher der Stadt Seelze (Abteilung 32.2 Mobilität und Entwässerung) vorzulegen.
In der Information müssen die folgenden Angaben enthalten sein:
Darstellung der beauftragten Leistungen
Zeitrahmen der Arbeiten (Inspektionszeitplan)
Ansprechpartner bei der beauftragten Firma (Inspekteur)
Ansprechpartner der Stadt Seelze

   
       
    2  St
 
 
05.01.0120
Anliegerinformation, bis 100 Wohneinheiten
wie vor.

   
       
    1  St
 
 
05.01.0130
Anliegerinformation, bis 200 Wohneinheiten
wie vor.

   
       
    1  St
 
 
05.01.0140
Einsatz Wurzelfräse unter TV-Beobachtung
Entfernung der Wurzeln aus dem Kanal unter TV-Beobachtung.
Die Videos sind der Dokumentation hinzuzufügen.

   
       
    7  h
 
 
05.01.0150
Einsatz Wurzelfräse ohne TV-Beobachtung
Entfernung der Wurzeln aus dem Haltung / Leitung ohne TV-Beobachtung.

   
       
    3  h
 
 
05.01.0160
Verdeckten Schacht freilegen
Verdeckte Schächte des AG im unbefestigten Bereich im Vorfeld der TV-Untersuchung oder nach Ortung freilegen.

   
       
    2  h
 
 
05.01.0170
Schwer erreichbare Schächte
Einige Bereiche des Kanalnetzes sind nicht direkt anfahrbar.
In diesen Bereichen sind die Untersuchungsgeräte gegebenenfalls konventionell per Hand zu transportieren. Die Position beinhaltet die damit verbundenen Erschwernisse aus der Größe des Abstandes zwischen dem Untersuchungsfahrzeug und dem Schacht/Kanal.
Die Position kommt erst ab einem Abstand von 3 m zwischen Schacht und Untersuchungsfahrzeug zur Abrechnung.

   
       
    3  St
 
 
Summe 05.01
 
Besondere Leistungen
 
Summe 05
 
Besondere Leistungen
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
06
Dokumentation
 
06.01
Dokumentation
 
 
06.01.0010
Dokumentation per Download Link
Dokumentation der Regen-, Schmutz-, Mischwasserkanäle, Hausanschlüsse und Straßeneinläufe entsprechend der Vorbemerkungen und inkl. aller Nebenleistungen.
Übergabe aller vorhandenen Daten
Aufzeichnung per Download Link.

   
       
    15  St
 
 
Summe 06.01
 
Dokumentation
 
Summe 06
 
Dokumentation
 
 

Zusammenstellung

Projekt: 2026_Kol_OI Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
LV: RV_OI_26 Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01
Reinigungsarbeiten
 
01.01
Reinigungsarbeiten Hauptkanal  
01.02
Reinigungsarbeiten Anschlussleitungen  
01.03
Reinigungsarbeiten Schachtbauwerke  
 
Summe 01
 
Reinigungsarbeiten
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02
Optische Inspektion
 
02.01
Optische Inspektion Hauptkanäle  
02.02
Optische Inspektion Anschlussleitungen  
02.03
Optische Inspektion Schächte  
 
Summe 02
 
Optische Inspektion
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03
Wasserhaltung und Entsorgung
 
03.01
Wasserhaltung und Entsorgung  
 
Summe 03
 
Wasserhaltung und Entsorgung
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
04
Stundenlohnarbeiten
 
04.01
Stundenlohnarbeiten  
 
Summe 04
 
Stundenlohnarbeiten
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
05
Besondere Leistungen
 
05.01
Besondere Leistungen  
 
Summe 05
 
Besondere Leistungen
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
06
Dokumentation
 
06.01
Dokumentation  
 
Summe 06
 
Dokumentation
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
RV_OI_26
 
01
Reinigungsarbeiten  
02
Optische Inspektion  
03
Wasserhaltung und Entsorgung  
04
Stundenlohnarbeiten  
05
Besondere Leistungen  
06
Dokumentation  
  LV  Rahmenvertrag Optische Inspektion 26/27
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
  in Höhe von 19.00 % NaN
  Brutto-Summe