Lieferung eines ELW1 mit Normabweichungen (erweiterte Kommunikationseinrichtung) an die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Grabow.
Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.
Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Lieferzeit in Wochen nach geplanter Auftragsvergabe (angenommen zum Ablauf der Preisbindung). Die Angabe ist verbindlich, Bieter haften auch bei Verzögerungen durch Nachunternehmer.
Bieter müssen angeben, welche Service-Konzepte sie einerseits für Software- und IT-Lösungen sowie für den vom Bieter verbauten Ausbau anbieten können. Unter Service wird die regelmäßige Wartung als auch im Aufbau die Instandsetzung bei Abnutzungsschäden verstanden. Die Entfernung bezieht sich auf die kürzeste Fahrstrecke (z.B. mit GoogleMaps ermittelt). Der Service zum Fahrgestell bleibt in der Wertung unberücksichtigt.
Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges.Minimierung der Fahraufwände bei Wartung (IT)
Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert
Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.
Erklärung Mitarbeiter und Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zu den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben machen zu1) Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt2) Umsatz
Fahrgestell-Spezifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot eine separate Fahrgestell-Spezifikation (Beschreibung) des angebotenen Fahrgestells beilegen.
Fahrzeugzeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen dem Angebot eine Fahrzeuggesamtzeichnung, aus dem die angegebenen Abmessungen (Höhe, Breite usw.) sowie die Anbauteile erkennbar sind. Vergleichbare Musterzeichnungen sind zugelassen.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.
IHK Mitgliedschaftsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen IHK Mitgliedsnachweis oder vergleichbar (zum Zeitpunkt der geplanten Auftragsvergabe max. 1 Jahr alt) nachweisen
Produkthaftpflichtversicherung Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Produkthaftpflichtversicherungsnachweis gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen:- der Berufsgenossenschaften- der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen)- der Sozialversicherungsstellen
Produkthaftpflichtversicherung - Bieter müssen eine Produkthaftpflichtversicherung nachweisen können. Die Deckungssumme muss dabei mind. 500.000,- EUR pro Schadensfall und Schadensjahr betragen.
Der Angebotspreis ist ein Festpreis. Es gilt die Preisgleitklausel nach AGBF Empfehlung (Details siehe Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin wird nach erfolgreicher und mangelfreier Auslieferung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller die tatsächlichen Fahrgestellkosten gegen Rechnung begleichen. Voraussetzung ist darüber hinaus die Eigentumsübertragung des Fahrgestells an die Auftraggeberin und der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen/Zerstörungen. Der Restbetrag wird nach erfolgreicher und mangelfreier Abnahme des Fahrzeuges im Herstellerwerk gegen Rechnung begleichen. Eine Vorauskasse oder Anzahlung wird ausgeschlossen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Leistungsbeschreibung: Bieter müssen die aktuelle und vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung einreichen.- Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c): Es sind alle Unterlagen gem. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (631 EU) Abschnitt Anlage c) einzureichen. Die Formulare VVB 234, VVB 233 und VVB 235 dürfen abweichend entfallen, wenn keine Bietergemeinschaft vorliegt oder Nachunternehmerleistungen in Anspruch genommen werden.