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Verfahrensangaben

FW Giesen (Nds.) - Lieferung 1x Fahrgestell

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.06.2026
19.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Giesen
032510012012-0-06
Rathausstr. 27
31180
Giesen
Deutschland
DE925
info@giesen.de
+49 512193100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
DE276233331
Flughafenstr 52a
22335
Hamburg
Deutschland
DE600
ausschreibung@bbs-planung.de
+49 40609458260
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
34139100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines Fahrgestells für ein TLF3000, normabweichend mit einer zGG von 18,0t und einer Gruppenbesatzung, an die Feuerwehr Giesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ist bereits ein Aufbauhersteller mit dem Ausbau des TLF3000 beauftragt. Die Lieferung des Fahrgestelles erfolgt daher in enger Abstimmung an den Aufbauhersteller.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Graf-Arco-Straße 30
89079
Ulm
Deutschland
DE144

Fa. Magirus GmbH

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Motorleistung

Um den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, werden Fahrzeuge mit höherer Motorleistung bevorzugt.

Gewichtung
5,001

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Allrad

Für einen bestmöglichen Einsatz in allen Szenarien, soll das Fahrgestell mit Allrad-Anrieb ausgestattet sein. Zum Einsatz auf befestigten Straßen, soll der Straßen-Antrieb nicht unberücksichtigt bleiben.

Gewichtung
9,999

Zuschlagskriterium

Qualität
Bremsentyp

Aus Gründen des Einsatzzweckes werden Trommelbremsen gegenüber Scheibenbremsen bevorzugt.

Gewichtung
5,001

Zuschlagskriterium

Qualität
Fahrgestellfederung

Aufgrund des Einsatzzweckes werden Luftfederungen an der Hinterachse gegenüber Blattfederungen bevorzugt.

Gewichtung
9,999
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges

Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYD2YTVUH4Z70

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.

Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.

Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu
vertreten hat.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Fahrgestell-Spezifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot eine separate Fahrgestell-Spezifikation (Beschreibung) des angebotenen Fahrgestells beilegen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

IHK Mitgliedschaftsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen IHK Mitgliedsnachweis oder vergleichbar (zum Zeitpunkt der geplanten Auftragsvergabe max. 1 Jahr alt) nachweisen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- der Berufsgenossenschaften
- der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen)
- der Sozialversicherungsstellen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestreferenzen - Es werden nur Bieter zugelassen, die mindestens 3 vergleichbare Fahrgestelle ausgeliefert haben. Der Zeitraum darf dabei maximal 3 Jahre vom
Vormonat der Angebotsabgabe zurückliegen. Als vergleichbar gelten ausschließlich Fahrgestelle für den deutschen Feuerwehrmarkt.
Eine Referenzliste wird auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt.

Finanzierung

Die Auftraggeberin wird nach erfolgreicher und mangelfreier Auslieferung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller die tatsächlichen
Fahrgestellkosten gegen Rechnung begleichen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Leistungsbeschreibung: Bieter müssen die aktuelle und vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung einreichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung