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FW Giesen (Nds.) - Lieferung 1 LF20
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2025
28.10.2025 10:00 Uhr
28.10.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Giesen
t:49512193100
Rathausstr. 27
31180
Giesen
Deutschland
DE925
info@giesen.de
+49 512193100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
DE276233331
Flughafenstr 52a
22335
Hamburg
Deutschland
DE600
ausschreibung@bbs-planung.de
+49 40609458260
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153306
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
34144213-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines LF20 in Anlehnung an die DIN 14530-11.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
30
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
---

Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Mannschaftsraum-Bauform

Die Wahl der Bauform des MR-Modules obliegt dem Bieter. Er kann aus den nachgenannten, bepunkteten Bauformen wählen.

Gewichtung
9,999

Zuschlagskriterium

Qualität
Verbindungsart des Aufbaus

Der Aufbau/Geräteraum muss modular aus einem nachträglich veränderbaren System aufgebaut sein. Tragende oder stabilisierende Elemente sind ausgenommen.

Gewichtung
9,999

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Lamellenrollos

Idealerweise sind die Lamellenrollos innen baulich geschützt, so dass kein Anschlagen mit Ausrüstung möglich ist (z.B. im Dachkasten aufgerollt, mit Schutzblech verkleidet oder vergleichbares).

Gewichtung
5,001

Zuschlagskriterium

Qualität
ISO 14001 Zertifizierung

Bieter, deren genanntes Herstellerwerk nach ISO14001 (Umweltmanagementsystem) oder vergleichbares zertifiziert ist, werden entsprechend bevorzugt. Das Zertifikat muss zum geplanten Auftragsdatum gültig sein.

Gewichtung
5,001
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundendpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung oder bei Änderungen am Bedarf behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, sind alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. zusätzliche Montagearbeiten, Umbauten, leistungsstärkere Aggregate, usw.) in dem Optionspreis mit einzuberechnen. Eine Preiserhöhung durch den Wegfall einer Option nach Angebotsende ist ausgeschlossen.
Vorgesehen sind: Wechselschaltung 230V; Nebelhorn;

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges.

Bieter, die eine Zertifizierung nach ISO14001 nachweisen können, werden entsprechend bewertet.

Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYD2YTNBRH3ZU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin und Rechnungsempfängerin
ist die auffordernde Stelle.

Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das
Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden
ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.

Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu
vertreten hat.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

56
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Beladeplanvorschlag (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zur Angebotsabgabe einen realitätsnahen Beladeplanvorschlag abgeben. Musterzeichnungen gemäß Vergabeunterlagen sind zulässig.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung Mitarbeiter und Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zu den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben machen zu
1) Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
2) Umsatz

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Fahrgestell-Spezifikation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot eine separate Fahrgestell-Spezifikation (Beschreibung) des angebotenen Fahrgestells beilegen.

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Fahrzeugzeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen dem Angebot eine Fahrzeuggesamtzeichnung, aus dem die angegebenen Abmessungen (Höhe, Breite usw.) sowie die Anbauteile erkennbar sind. Vergleichbare Musterzeichnungen sind zugelassen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

IHK Mitgliedschaftsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen IHK Mitgliedsnachweis oder vergleichbar (zum Zeitpunkt der geplanten Auftragsvergabe max. 1 Jahr alt) nachweisen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Produkthaftpflichtversicherungsnachweis gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzliste Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste gemäß Eignungskriterien (Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase)

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Technische Datenblätter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bieter müssen dem Angebot alle technische Datenblätter, die eine Überprüfung zur Umsetzung der Leistungsbeschreibung ermöglichen, beifügen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- der Berufsgenossenschaften
- der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen)
- der Sozialversicherungsstellen

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Vorl. Bilanzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorläufige Energie- und Gewichtsbilanz für das Fahrzeug gem. Leistungsbeschreibung

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestreferenzen - Es werden nur Bieter zugelassen, die mindestens 3 vergleichbare Aufbauten gebaut und ausgeliefert haben. Der Zeitraum darf dabei maximal 3 Jahre vom Vormonat der Angebotsabgabe zurückliegen. Als vergleichbar gelten ausschließlich LF20 für den deutschen Feuerwehrmarkt.
Die Referenzliste ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung - Bieter müssen eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und Schadensjahr nachweisen können.

Finanzierung

Der Angebotspreis ist ein Festpreis. Es gilt die Preisgleitklausel nach AGBF Empfehlung (Details siehe Vergabeunterlagen).
Die Auftraggeberin wird nach erfolgreicher und mangelfreier Auslieferung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller die tatsächlichen
Fahrgestellkosten gegen Rechnung begleichen. Voraussetzung ist darüber hinaus die Eigentumsübertragung des Fahrgestells an die
Auftraggeberin und der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen/Zerstörungen.
Der Restbetrag wird nach erfolgreicher und mangelfreier Abnahme des Fahrzeuges im Herstellerwerk gegen Rechnung begleichen. Eine Vorauskasse oder Anzahlung wird ausgeschlossen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Leistungsbeschreibung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bieter müssen die aktuelle und vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung einreichen.
- Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind alle Unterlagen gem. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (631 EU) Abschnitt Anlage c) einzureichen.
- Einhaltung der EU-Sanktionen "Russland"
- Einhaltung und Bestätigung aller Nachweise (MiLoG, ILO-Lieferkette, usw.)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung