Umbau eines RW1 auf Unimog-Fahrgestell zu einem Waldbrand-Tanklöschfahrzeug
Umbau eines RW1 auf Unimog-Fahrgestell der Auftraggeberin zu einem Waldbrand-Tanklöschfahrzeug. Dabei soll das Fahrgestell und die Fahrerkabine weitestgehend erhalten bleiben, der Umfang der Umbau- und Nachrüst-Arbeiten richtet sich nach den Inhalten der Verhandlungsrunde. Das Fahrzeug muss voll funktionsfähig übergeben werden.
Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort der Werkstätte des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Die Bieter haben im Angebot die Adresse der Umbauwerkstatt anzugeben. Die Auftraggeberin ermittelt bei der Angebotswertung mittels des LKW-Routenplaners eine für alle Bieter vergleichbare Fahrzeit (gleicher Zeitpunkt der Ermittlung) aus der kürzesten Fahrstrecke zwischen Sitz der Auftraggeberin und angegebener Umbauwerkstatt. Bieter haben im Rahmen der Angebotsphase die Möglichkeit, die Ermittlung hierzu selbst vorzunehmen, es gibt kostenlose Versionen des Online-Navigationsplaners. Verwendet wird: https://maps.maptrip.de/Es gilt als Wertungskriterium die ermittelte Fahrzeit in Minuten (kaufm. Rundung auf volle Minuten)
Der Bieter muss angeben, wie der After-Sales-Service für die von Ihm verbauten Aggregate, Anbauten (z.B. Beleuchtung usw.) und Ausstattungen (z.B. Schiebeauszüge im Aufbau usw.) möglich ist. Dabei werden die Konzepte bewertet, die aus Sicht der Auftraggeberin den kleinstmöglichen Aufwand bedeuten.
Bieter müssen eine verbindliche Zeit in Wochen für die Fertigstellung des Fahrzeugumbaus nach geplanter spätester Auftragsvergabe (gemessen ab Erstangebot) angeben.
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen.
Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert
Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.
Vorlage geeigneter Referenzen - Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Monat der Aufforderung zur Interessensbekundung).Als Umbauten gelten dabei nur Fahrzeuge mit einem zGG > 10t zu einem Waldbrand-Tanklöschfahrzeug.
Angabe zu technischen Fachkräften - Angabe zu technischen Fachkräften für die Installation des TETRA-Funks
ISO9001 Zertifizierung - Vorlage einer ISO9001 Zertifizierung; Für die Berechnung der Gültigkeit gilt das Datum der geplanten spätesten Auftragsvergabe nach Erstangebot.
Studien- und Ausbildungsnachweise, Bescheinigungen zur Berufsausübung - Bewerber müssen angeben, in wie vielen Fachrichtungen sie eine Ausbildungsstätte sind.
Unterauftragsvergabe Fahrgestell - Bewerber müssen angeben, wie und ob eine Unterauftragsvergabe zu den Umbaumaßnahmen am Unimog-Fahrgestell erfolgen soll
DIe Maßnahme wird durch Mittel der EU finanziert. Förderung über die Bremer Aufbau-Bank GmbH mittel bewilligtem Zuwendungsbescheid.
Leistungszeitraum ist im aktuellen Zuwendungsbescheid bis 31.03.2026 definiert. Ein Verlängerungsantrag durch die Auftraggeberin ist gestellt, das Ergebnis ist abzuwarten und wird bekannt gegeben.