Änderung am Anmeldeprozess für Unternehmen: Weiter Infos unter https://csx.de/wc8mk
FW Bremerhaven - Umbau RW1 (Unimog) zum Waldbrand-TLF
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.09.2025
18.09.2025 10:00 Uhr
02.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Magistrat der Stadt Bremerhaven - Feuerwehr
t:+494715900
Zur Hexenbrücke 12
27570
Bremerhaven
Deutschland
DE502
feuerwehr@magistrat.bremerhaven.de
+49 4715900

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
DE276233331
Flughafenstr 52a
22335
Hamburg
Deutschland
DE600
ausschreibung@bbs-planung.de
+49 40609458260
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Bremen, bei Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
t:4942136159796
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabekammer@bau.bremen.de
+49 42136159796
+49 42149632311

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
50117100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Umbau eines RW1 auf Unimog-Fahrgestell zu einem Waldbrand-Tanklöschfahrzeug

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umbau eines RW1 auf Unimog-Fahrgestell der Auftraggeberin zu einem Waldbrand-Tanklöschfahrzeug. Dabei soll das Fahrgestell und die Fahrerkabine weitestgehend erhalten bleiben, der Umfang der Umbau- und Nachrüst-Arbeiten richtet sich nach den Inhalten der Verhandlungsrunde. Das Fahrzeug muss voll funktionsfähig übergeben werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort der Werkstätte des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entfernung Umbauwerkstatt zur Auftraggeberin

Die Bieter haben im Angebot die Adresse der Umbauwerkstatt anzugeben. Die Auftraggeberin ermittelt bei der Angebotswertung mittels des LKW-Routenplaners eine für alle Bieter vergleichbare Fahrzeit (gleicher Zeitpunkt der Ermittlung) aus der kürzesten Fahrstrecke zwischen Sitz der Auftraggeberin und angegebener Umbauwerkstatt. Bieter haben im Rahmen der Angebotsphase die Möglichkeit, die Ermittlung hierzu selbst vorzunehmen, es gibt kostenlose Versionen des Online-Navigationsplaners. Verwendet wird: https://maps.maptrip.de/
Es gilt als Wertungskriterium die ermittelte Fahrzeit in Minuten (kaufm. Rundung auf volle Minuten)

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
After-Sales / Service

Der Bieter muss angeben, wie der After-Sales-Service für die von Ihm verbauten Aggregate, Anbauten (z.B. Beleuchtung usw.) und Ausstattungen (z.B. Schiebeauszüge im Aufbau usw.) möglich ist. Dabei werden die Konzepte bewertet, die aus Sicht der Auftraggeberin den kleinstmöglichen Aufwand bedeuten.

Gewichtung
9,99

Zuschlagskriterium

Qualität
Zeitbedarf für Umbau / Fertigstellung

Bieter müssen eine verbindliche Zeit in Wochen für die Fertigstellung des Fahrzeugumbaus nach geplanter spätester Auftragsvergabe (gemessen ab Erstangebot) angeben.

Gewichtung
5,01
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYD2YTFLW8LS3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin
ist die auffordernde Stelle.

Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das
Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden
ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.

Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu
vertreten hat.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen werden nach den Regelungen des §56 Absatz (2) und Absatz (3) VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Es werden alle Ausschlussgründe nach §123 GWB und §124 GWB zur Anwendung gebracht. Es gelten die §125 GWB und §126 GWB entsprechend auch.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Vorlage geeigneter Referenzen - Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 5 Jahren (gerechnet ab dem Monat der Aufforderung zur Interessensbekundung).
Als Umbauten gelten dabei nur Fahrzeuge mit einem zGG > 10t zu einem Waldbrand-Tanklöschfahrzeug.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe zu technischen Fachkräften - Angabe zu technischen Fachkräften für die Installation des TETRA-Funks

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

ISO9001 Zertifizierung - Vorlage einer ISO9001 Zertifizierung; Für die Berechnung der Gültigkeit gilt das Datum der geplanten spätesten Auftragsvergabe nach Erstangebot.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Studien- und Ausbildungsnachweise, Bescheinigungen zur Berufsausübung - Bewerber müssen angeben, in wie vielen Fachrichtungen sie eine Ausbildungsstätte sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Unterauftragsvergabe Fahrgestell - Bewerber müssen angeben, wie und ob eine Unterauftragsvergabe zu den Umbaumaßnahmen am Unimog-Fahrgestell erfolgen soll

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Finanzierung

DIe Maßnahme wird durch Mittel der EU finanziert.
Förderung über die Bremer Aufbau-Bank GmbH mittel bewilligtem Zuwendungsbescheid.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Leistungszeitraum ist im aktuellen Zuwendungsbescheid bis 31.03.2026 definiert. Ein Verlängerungsantrag durch die Auftraggeberin ist gestellt, das Ergebnis ist abzuwarten und wird bekannt gegeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung