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Verfahrensangaben

FW Hasloh - Lieferung 1 TLF3000

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Hasloh
t:4941066110
Rathausplatz 1
25451
Quickborn
Deutschland
DEF09
FB 7 Öffentliche Sicherheit
brandschutz@quickborn.de
+49 41066110

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH
DE276233331
Flughafenstr 52a
22335
Hamburg
Deutschland
DE600
ausschreibung@bbs-planung.de
+49 40609458260
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
t:494319884542
Düsternbrooker Weg 92
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144212-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung 1x TLF3000 in Anlehnung an DIN 14530-22

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.
Normabweichend sind insbesondere, jedoch nicht abschließend genannt: eine höhere zulässige Gesamtmasse und Abmessungen,
Ausstattung mit einer Gruppenkabine und einer Schlauch-Haspel sowie einem vergrößertem Löschwassernutzvolumen. Weitere Abweichungen
von der vorgenannten Norm werden in der Leistungsbeschreibung definiert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung Mannschaftsraum-Bauform

Die Wahl der Bauform des MR-Modules obliegt dem Bieter. Er kann aus den nachgenannten, bepunkteten Bauformen wählen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verbindungsöffnung Fahrerraum/Mannschaftsraum

Es muss eine größtmögliche offene Verbindung zwischen Fahrerraum und Mannschaftsraum vorhanden sein

Gewichtung
5,001

Zuschlagskriterium

Qualität
ECE R29 Zertifizierung des MR

Der Mannschaftsraum muss den aktuellen Standards des Insassenschutzes entsprechen, ein Nachweis eines unabhängigen Gutachters (z.B. durch Crash-Test durch TÜV, DEKRA oder vergleichbar) wird bevorzugt.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführung vorderer Bordwandklappen der Gerätetiefräume G1/G2

Unterhalb der vorderen Rollladenverschlüsse sind Bordwandklappen zu installieren, die als Trittstufen zur Geräteentnahme genutzt werden können. Diese ist mit einem möglichst weitem Überstand zur Fahrzeugkante auszuführen, so dass auch bei herausgezogenen Aggregaten eine Auftrittfläche zur Verfügung steht.
Idealerweise kann der Gerätetiefraum vollständig genutzt werden, ohne dass eine Klappe geöffnet werden muss - z.B. durch ausfahrende/-schwenkende Trittstufen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Automatik-System FPN

Die FPN ist ausgestattet mit einem Umschaltorgan für Saug-/Tankbetrieb ohne Unterbrechung der Wasserversorgung, geeignet für Eingangsdrücke bis 10 bar, idealerweise als Automatik-System ausgeführt (automatische Erkennung und Umschaltung, ob die FPN vom Tank oder über eine externe Einspeisung versorgt
wird).

Gewichtung
4,998

Zuschlagskriterium

Qualität
Löschwassernutzvolumen

Das Löschwassernutzvolumen beträgt abweichend der Norm mind. 3.000 l oder mehr. Eine Gewichtsreserve von 480 kg ist für das Fahrzeug vorzusehen, die Regelungen zur Gewichtsbilanz nach 1.15.2 sind zu beachten.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Löschwassernutzvolumen

Das Löschwassernutzvolumen beträgt abweichend der Norm mind. 3.000 l oder mehr. Eine Gewichtsreserve von 480 kg ist für das Fahrzeug vorzusehen, die Regelungen zur Gewichtsbilanz nach 1.15.2 sind zu beachten.

Mindestpunktzahl
3.000,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundendpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung oder bei Änderungen am Bedarf behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, sind alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. zusätzliche Montagearbeiten, Umbauten, leistungsstärkere Aggregate, usw.) in dem Optionspreis mit einzuberechnen. Eine Preiserhöhung durch den Wegfall einer Option nach Angebotsende ist ausgeschlossen.
Als Option ist die Ausstattung des Fahrzeuges mit einer Aufprotzvorrichtung ausgeschrieben. Diese wird im Rahmen der Auftragsklärung abhängig von der Gewichtsbilanz vereinbart.

Zusätzliche Angaben

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die angekündigte Wiederholung des aufgehoben Verfahrens mit der internen Kennung 2024-071.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges

Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.

Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.

Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu
vertreten hat.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Schlingmann GmH & Co. KG, 49201 Dissen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Schlingmann GmH & Co. KG
DE 117581776
Großunternehmen
Dieckmannstr. 45
49201
Dissen
Deutschland
DE94E
anke.socha@schlingmann112.de
05421-9580
05421-958-20
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

26.03.2026

Angaben zum Angebot

1 - 74730
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung