Los 1: Lieferung eines HLF2 an die Freiwillige Feuerwehr. Los 2: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung an die Freiwillige Feuerwehrt
Die Lieferung im Los 1 umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin. Die Lieferung im Los 2 umfasst Teile der Beladung eines HLF20. Lieferort für das Los 2 ist das Feuerwehrhaus der Auftraggeberin (Büllsbüller Ch 9, 25917 Leck).
Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag im Los 1 und im Los 2 als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
Jedes Los verwendet seine eigenen losspezifischen Zuschlagskriterien.
Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges
Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
## Aufhebung des Verfahrens ##
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
Die Lieferung umfasst das Fahrgestell, den Aufbau und den feuerwehrtechnischen Ausbau als einsatzbereites Gesamtfahrzeug. Der Bieter ist Generalunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen. Die Beladung wird vollständig beigestellt. Teile davon aus dem Bestand, der Rest wird separat beschafft. Lieferort für das Fahrzeug ist das Herstellerwerk des Bieters, die Überführung zum Standort der Feuerwehr erfolgt nach mangelfreier Abnahme durch die Auftraggeberin.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Sofern möglich: Lieferung und Montage einer Ladeautomatik zur Erhaltung der Spannung der Fahrgestellbatterie bei abgeschalteten Fahrzeugmotor. Beim erreichen einer kritischen Spannung der Fahrgestellbatterie, muss der Stromerzeuger automatisch starten und über das angeschlossene Ladegerät die Fahrzeugbatterie laden. Bei unterschreiten der Ladebilanz trotz laufendem Stromerzeuger muss eine Warnung über ein Display im Fahrerhaus sowie auf dem Display im G7 erfolgen, dass der Fahrzeugmotor zu starten ist.
Nach ECE-R29 zertifizierte, schall- und wärmeisolierte Sicherheitskabine für Gruppenbesatzung 1/8, Sitzanordnung 3/4 (2 im FR), alle Türen mit mind. 80° Öffnungswinkel.
Sicherheitssystem für den Mannschaftsraummit 4 Seitenairbags und Gurtstraffersystem.
Für den Ausstieg aus dem Mannschaftsraum sind sichere Auftritte vorzusehen. Diese sollen im Idealfall automatisch beim Öffnen und Schließen der jeweiligen Mannschaftsraumtür mechanisch und zwangsgesteuert ein- bzw. ausgefahren werden. Hydraulische, pneumatische oder elektrische Antriebe sind als Alternativen zugelassen.
Bieter, die neben der geforderten LED-Nahumfeldbeleuchtung zusätzlich eine LED-Fernumfeldbeleuchtung mit min. 1.000 lm je Meter Leuchtmittel anbieten, werden entsprechend bewertet.
Der Löschwasserbehälter hat ein Volumen von mind. 2.400 l. Die maximal nutzbare Löschwassermenge [LWM] ist anzugeben und muss zwischen 1.600 l und 2.400 l liegen.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsbeschreibung. Lieferung erfolgt in einer Lieferung an den Aufbauhersteller zu dem von ihm vorgegebenen Zeitpunkt.
Freiwillige Feuerwehr Leck (Feuerwehrhaus)
Preis