Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister etc.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in einen Verein für Präqualifikation geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste eines Vereins für Präqualifikation geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Los 2); Nachweis der Eintragung in die Architekten-, Ingenieurskammer oder vergleichbarer Fachverbände; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Los 1); Nachweis über das Vorliegen der Eintragung in die Rechtsanwaltskammer mit der Fachanwaltsbezeichnung "Vergaberecht"; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
3 Referenzen Los 1; Es sind 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) über bereits eigenverantwortlich durchgeführte Vergabeverfahren abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3 Referenzen Los 2; Es sind 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) über bereits begleitete Vergabeverfahren abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung