Eigenerklärung zu Referenzen - Gefordert wird die Nennung geeigneter Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Abgabefrist. Hierbei gibt es keine Mindestanzahl an Referenzen, die genannt werden müssen. Die Anforderung besteht darin, dass die Anzahl der Geräteprüfungen aller angegebenen Referenzen, wenn sie aufsummiert werden, den Wert von mindestens 50.000 innerhalb eines Jahres erreichen oder überschreiten müssen.
Die Eigenerklärungen zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber (Name, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, öffentlicher oder privater Auftraggeber)
- Nettoauftragswert pro Jahr
- Leistungszeitraum
- Umfang der erbrachten Leistungen
- Anzahl geprüfter Betriebsmittel
Hinweise:
Die Prüfung von Medizingeräten zählt nicht als vergleichbare Leistungen.
Idealerweise betreffen die Referenzen die Durchführung von Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmitteln in Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen oder vergleichbaren sensiblen Betriebsumgebungen.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises vor: Kopien der Auftragsbestätigung, Leistungsbestätigung oder unterschriebene Referenzschreiben vom Auftraggeber müssen dem Auftraggeber gegebenenfalls auf Verlagen übermittelt werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die geforderten Leistungen erbracht haben.