Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Leistung umfasst die Vergabe von Subunternehmerleistungen im Linienverkehr und im AST-Verkehr in zwei Losen.
Die Stadtwerke Lörrach und die Stadtwerke Weil am Rhein vergeben gemeinsam in Los 1 ÖPNV-Subunternehmerleistungen (Linienverkehrsleistungen). Im Los 2 vergeben die Stadtwerke Lörrach AST-Verkehrsleistungen.
Die beiden Auftraggeber werden durch die jeweiligen zuständigen Behörden (Stadt Lörrach und Stadt Weil am Rhein) im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste (kurz: öDA) unter Einhaltung der VO 1370/2007 sowie der Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut werden. Die entsprechende Vorabbekanntmachung wurden an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zur Veröffentlichung versandt. Die beiden Auftraggeber beabsichtigen für diese betrauungsgegenständlichen Verkehrsleistungen einen oder mehrere Subunternehmer einzusetzen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der in diesem Los zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 8 (acht) Jahren mit einer zweimaligen, seitens der Auftraggeber einseitig auszuübenden Option zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Lörrach/Weil und teilweise Umland
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S.2 GWB wird verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Es wird auf die Ausführungen in den Vergabunterlagen verwiesen.
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (netto) der letzten drei vergangenen Kalenderjahre (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) Fachliche Eignung Beförderung ÖPNV (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) Mindestversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 142 SektVO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr vorauss. ein Gesamtvolumen von rund 1.189.652 Nutzwagenkilometern (NwKm).
Die Auftraggeber besitzen eine zweimalige Verlängerungsoption über jeweils ein weiteres Jahr, deren Wahrnehmung jeweils spätestens 6 Monate im Voraus (d.h. 6 Monate zum jeweiligen Laufzeitende) schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist. Die Zustimmung des Auftragnehmers ist für die Wirksamkeit der Vertragsverlängerungsoption nicht erforderlich. Der Verkehrsvertrag endet somit nach Ausübung aller Optionen spätestens zum 13.12.2036.
Option Verstärkerfahrten Inzlingen: Auf der Linie 3 sind optional Verstärkerfahrten durchzuführen, wodurch sich die Verkehrsleistung um ca. 31.800 Nutzwagenkilometer p.a. erhöht (entspricht 6 zusätzlichen Fahrtenpaaren Mo.-Fr.). Hierfür ist ein weiteres Fahrzeug einzusetzen. Darüber hinausgehende weitere Fahrtenpaare (Mo.-Fr.) können ebenfalls bestellt werden. Zusätzlich können bis zu weitere ca. 4.410 Nutzwagenkilometer p.a. (entspricht 4 zusätzlichen Fahrtenpaaren, samstags) bestellt werden.Des Weiteren können zusätzlich bis zu weitere ca. 5.343 Nutzwagenkilometer p.a. (entspricht 4 zusätzlichen Fahrtenpaaren, sonn- und feiertags) bestellt werden.Die Auftraggeber können einzelne Bestandteile der Option unabhängig voneinander ausüben oder einzelne Bestandteile nicht ausüben.
Option Klinikanbindung Lörrach: Die Anbindung des neuen Klinikums auf der Linie 7 durch den optionalen 15-Minuten-Takt erhöht die Verkehrsleistung um weitere ca. 34.000 Nutzwagenkilometer p.a. (Mo.-Fr.). Durch die Möglichkeit der Optimierung von Umläufen ist die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für diese Mehrleistungen voraussichtlich nicht erforderlich.
Die Anrufsammeltaxi-Verkehrsleistung in diesem Los ist für das erste Betriebsjahr mit einer voraussichtlichen maximalen Bedarfsleistung in Höhe von ca. 122.687 NwKm für PKW-Leistungen sowie ca. 15.646 NwKM für Kleinbus-Leistungen prognostiziert (prognostizierter Maximalabruf); im Wege einer unverbindlichen Schätzung auf Basis bisheriger Erfahrungen wird mit einer AST-Abrufquote von ca. 10% des prognostizierten Maximalabrufs gerechnet. Zusätzlich werden ca. 53.157 NwKM für Linienverkehrsleistungen (Kleinbus) bestellt.
Der in diesem Los zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 10 (zehn) Jahren.
Für die Anrufsammeltaxi-Verkehrsleistung wird eine Mindestabnahme vereinbart. Weitere Einzelheiten dazu ist § 11 A. Abs. 4 Verkehrsvertrag Los 2 (Anlage B.0b) zu entnehmen.