Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH errichtet am Lindenhofplatz ein Zugangsgebäude zum Hauptbahnhof.
Dieses besteht aus einem Fahrradparkbereich, öffentlichen Verkehrsflächen und Gewerbeeinheiten. Mit dem hiesigen Vergabeverfahren sollen Trockenbau und Innendämmung beschafft werden.
- 70m2 Trockenbauwände mit zementgebundener Beplankung- 85m2 Trockenbauvorsatzschale mit zementgebundener Beplankung- 100m2 Trockenbauvorsatzschale, GKB Beplankung- Anteiliges Zubehör: Revisionsöffnungen, Aussparungen, Profile, Türöffnungen- 30m2 Alu-Paneeldecke- 170m2 Schaumglas-Innendämmung, 120mm, Decke- 275m2 Schaumglas-Innendämmung, 120mm, Wände- 150m2 Putzsystem auf Schaumglas-Innendämmung, Wände
Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH errichtet einen Neubau eines Zugangsgebäudes auf der Südseite des Mannheimer Hauptbahnhofs an der Bundesstraße, Südtangente B36.
Das Gebäude dient als Zugang für die Lindenhofunterführung zum Bahnhof. Im Obergeschoss ist ein Fahrradparkhaus mit 580 Stellplätzen und im Erdgeschoss bzw. im Untergeschoss sind 3 kleinere Gewerbeeinheiten vorgesehen. Das Gebäude ist ca. 90m lang und 13m breit. Die Höhe ab Oberkante Gelände beträgt ca. 8m. Die Unterkellerung reicht bis zu 4m in die Tiefe. Die 3 Gewerbeeinheiten erhalten WC-Bereiche, welche mit Trockenbauwänden abgetrennt werden. In den WC-Bereichen kommen Alu-Paneeldecken zum Einsatz.Die Gewerbeeinheiten sind als "warme Zellen" im Baukörper angeordnet und erhalten nach Bauphysik an den Decken- und Wandflächen eine 120mm dampfdichte Schaumglas-Innendämmung. Wandflächen erhalten ein Putzsystem oder Trockenbauvorsatzschalen als Wandverkleidung.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S. 2 GWB wird verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 16a Abs. 1 EU-VOB/A nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Arbeitskräften (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Registereintragungen (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.