Kundenserviceleistungen ab Juli 2026 für den bwtarif
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.10.2025
14.11.2025 11:00 Uhr
14.11.2025 11:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Baden-Württemberg-Tarif GmbH
DE316615416
Stockholmer Platz 1
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111
Vergabe.BWTarif@de.ey.com
+49 711 9881 15684

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 9268730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79342300-6
79512000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Kundenserviceleistungen ab Juli 2026 für den bwtarif

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH (BWTG) erbringt Dienstleistungen für die den bwtarif tragenden Verkehrsunternehmen und ist zuständig für die Steuerung der Kommunikation zum bwtarif und die Sicherstellung einer zentralen Anlaufstelle für Kundenanfragen. Diese soll durch einen externen Auftragnehmer betrieben werden. Die BWTG sucht daher Unterstützung bei der Durchführung des Kundenservices ab Juli 2026. Für den bwtarif wurde ein rund um die Uhr per Telefon und Online-Kontaktformular erreichbarer Kundenservice für Tarif- und Fahrplanauskünfte, Beschwerden und Anregungen eingerichtet. Der bwtarif-Kundenservice besteht in Ergänzung zu den Kundenserviceangeboten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und bildet die zentrale Anlaufstelle für Auskünfte zum bwtarif. Außerdem werden ÖPNV-Fahrplanauskünfte für Fahrten innerhalb Baden-Württembergs erteilt. Die Gesellschafter, TEV-Verkehrsunternehmen und lizenzierten Vertriebsdienstleister sind dazu angehalten, ihre Kunden aktiv auf den Kundenservice des bwtarif hinzuweisen. Ab Q4 2025 soll der Kundenservice des bwtarif Kunden des OVS bei Fragen rund um den Ticketkauf 1st-Level-Support anbieten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY6AYTNN5ZZTG

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S. 2 GWB wird verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

k.A.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

47
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesammalte Vordrucke und Nachweise zu den Eignungskriterien einschließlich Referenzen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Anlage B.5 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Anlage B.6 Verpflichtungserklärung Datenschutz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Besondere Vertragsbedingungen LTMG
- Anlage B.7.1 Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung