Vergabe von Kundenserviceleistungen ab Juli 2026 für den bwtarif
Die Baden-Württemberg-Tarif GmbH (BWTG) erbringt Dienstleistungen für die den bwtarif tragenden Verkehrsunternehmen und ist zuständig für die Steuerung der Kommunikation zum bwtarif und die Sicherstellung einer zentralen Anlaufstelle für Kundenanfragen. Diese soll durch einen externen Auftragnehmer betrieben werden. Die BWTG sucht daher Unterstützung bei der Durchführung des Kundenservices ab Juli 2026. Für den bwtarif wurde ein rund um die Uhr per Telefon und Online-Kontaktformular erreichbarer Kundenservice für Tarif- und Fahrplanauskünfte, Beschwerden und Anregungen eingerichtet. Der bwtarif-Kundenservice besteht in Ergänzung zu den Kundenserviceangeboten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und bildet die zentrale Anlaufstelle für Auskünfte zum bwtarif. Außerdem werden ÖPNV-Fahrplanauskünfte für Fahrten innerhalb Baden-Württembergs erteilt. Die Gesellschafter, TEV-Verkehrsunternehmen und lizenzierten Vertriebsdienstleister sind dazu angehalten, ihre Kunden aktiv auf den Kundenservice des bwtarif hinzuweisen. Ab Q4 2025 soll der Kundenservice des bwtarif Kunden des OVS bei Fragen rund um den Ticketkauf 1st-Level-Support anbieten.
Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S. 2 GWB wird verwiesen.
k.A.
Die Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesammalte Vordrucke und Nachweise zu den Eignungskriterien einschließlich Referenzen
Einzureichende Unterlagen:- Anlage B.5 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Anlage B.6 Verpflichtungserklärung Datenschutz ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Besondere Vertragsbedingungen LTMG- Anlage B.7.1 Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO