Die Leistung umfasst die Vergabe von Subunternehmerleistungen auf insgesamt acht Linien mit eigenen Bussen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 304.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Im Rahmen des vorausgegangenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (Bekanntmachung vom 14.02.2025, 103091-2025) sind keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO).
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH - ein kommunales Verkehrsunternehmen im 100%-igen Anteilsbesitz der Stadt Bad Kissingen - ist durch den Aufgabenträger (Stadt Bad Kissingen) im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste (kurz: öDA) unter Einhaltung der VO 1370/2007 sowie der Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut werden. Die entsprechende Vorabbekanntmachung wurde am 27. Dezember 2022 (Az. 2022/S 249-727104) an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zur Veröffentlichung versandt. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH beabsichtigt für diese betrauungsgegenständlichen Verkehrsleistungen einen Subunternehmer einzusetzen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
nformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S.2 GWB wird verwiesen.
Das Erstangebot ist bereits bindend. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Für den Fall, dass der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt wird, ist das Erstangebot Grundlage der weiteren Verhandlungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Es wird auf die Ausführungen in den Vergabunterlagen verwiesen.
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (netto) der letzten drei vergangenen Kalenderjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 142 SektVO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Russland Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) Mindestversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) Ausschluss Insolvenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) Fachliche Eignung Beförderung ÖPNV (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
s wird auf die Ausführungen in den Vergabunterlagen verwiesen.