Die Trierer Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH (Klinikum Mutterhaus) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung an einem Standort in der Stadt Trier mit zwei Betriebsstätten: "Mitte" und "Nord". Das Mutterhaus Trier beabsichtigt im Bestandsgebäude Mitte die HNO Bettenstation B7, Gebäude B, im laufenden Betrieb zu modernisieren.
In Bezug auf die geplante Sanierung sind nunmehr Fachplanungsleistungen eines Ingenieurbüros betreffend der technischen Ausrüstung, § 53 Abs. 2 Nr. 1. (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2. (Wärmeversorgungsanlagen), 3. (Lufttechnische Anlagen), 4. (Starkstromanlagen), 5. (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 7. (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen), 8. (Gebäudeautomation), § 55 HOAI der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 i.S.d. der Anlage 15 zu § 55 HOAI erforderlich, die seitens des Klinikums Mutterhaus mit dem hiesigen Vergabeverfahren beschafft werden sollen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S.2 GWB wird verwiesen.
Das Erstangebot ist bereits bindend. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Für den Fall, dass der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt wird, ist das Erstangebot Grundlage der weiteren Verhandlungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 Abs. 2 oder 3 VgV nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bewerber/Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (§ 75 Abs. 2 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): PL2: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (§ 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): PL3: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Eigenerklärung über den Umsatz in EUR (netto) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): WL1: Eigenerklärung über den Umsatz in EUR (netto) betreffend Honorare bezüglich der Leistungen, die mit den Leistungsbereichen der Vergabe vergleichbar sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der durchschnittliche Umsatz in EUR (netto) der letzten 3 (drei) Geschäftsjahre, der mit den Leistungsbereichen der Vergabe vergleichbar ist, muss pro Jahr mindestens EUR 450.000,00 betragen.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktüblichen Versicherung für Personen- und sonstige Schäden (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): WL2: Nachweis einer aktuell bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und sonstige Schäden.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
- einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Die Nachweise können in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 3 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden je Versicherungsjahr jeweils zweifach maximiert betragen.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): TL1: Referenzen:Der Bewerber hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen des Bewerbers in den letzten maximal 10 Jahren seit Inbetriebnahme bis zur Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung vorzulegen.
Die Referenzen sind nach folgenden Leistungsbereichen aufzuteilen:
1. Leistungsbereich 1: Referenzprojekt im Klinikbau (oder vergleichbare Gebäudeart)2. Leistungsbereich 2: Referenzprojekt betreffend überwachungsintensives Bauprojekt mit Koordinationsleistungen im laufenden Betrieb, d.h. es muss sich um einen schrittweisen Umbau im laufenden Betrieb handeln.
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:1. Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner,2. Detaillierte Beschreibung/Leistungsbild,3. Leistungsphase,4. Honorarzone,5. Leistungszeitraum,6. Gesamtkosten (Kostengruppen 400) gemäß DIN 276 brutto.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):Zum Leistungsbereich 1 sind mindestens 2 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Zum Leistungsbereich 2 ist mindestens 1 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenz einzureichen.
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der in der Wertungsmatrix (Eignung) (Anlage A.3) dargestellten (Punkte-)Skala. Für den Fall, dass die Mindestangaben nicht erfolgen, werden die Referenzen nicht gewertet.
A.2 Vordrucke und Nachweise - Projektteam; Darstellung technische Ausstattung; Angabe Berufserfahrung Projektleitung und stellvertretende Projektleitung; Eigenerklärung Anzahl Mitarbeiter und Mitarbeiterqualifikation (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): TL2: Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers sowie der verantwortlichen Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung, aus der sich die Befähigung zur Durchführung des Auftrags ergibt, ergänzt mit einer Darstellung der technischen Ausstattung des Büros.
Um die Berufserfahrung der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung feststellen und entsprechend werten zu können, sind Angaben zu den beruflichen Lebensläufen und dem Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung zur Führung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik erforderlich.
Darüber hinaus sind insbesondere folgende Angaben zu machen: - Gesamtberufserfahrung (Angabe in Jahren)- Berufserfahrung in der Projektleitung (Angabe in Jahren)- Bürozugehörigkeit (Angabe in Jahren)
Zudem ist eine Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter und die Qualifikation der Mitarbeiter erforderlich.
Dort ist die Anzahl der durchschnittlich jährlich tätigen Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, die die Berufsbezeichnung Ingenieur führen dürfen oder einen entsprechenden Studienabschluss vorweisen können, anzugeben (ein entsprechender Master-/Bachelorabschluss ist insoweit ausreichend).
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):Die Anzahl der durchschnittlich jährlich tätigen Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, die die Berufsbezeichnung Ingenieur führen dürfen oder einen entsprechenden Studienabschluss "Fachrichtung Versorgungstechnik" vorweisen können (ein entsprechender Master-/Bachelorabschluss ist insoweit ausreichend), muss mindestens 3 betragen.
Ergebnis: Wertungsmatrix Eignung
Die Bewerber werden anhand von Ausschlusskriterien ausgewählt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordernden Bewerber. Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt anhand der Auswahlkriterien TL1 und TL2.
Möglich ist dabei maximal folgende Punktebewertung: TL1: Max. 60 Punkte; TL2: Max. 30 Punkte; Summe: Max. 90 Punkte. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt gemäß der als Anlage A.3 der Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix (Eignung). Erfüllen mehr als vier Bewerber gleichermaßen die Anforderungen an die Eignung und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der veröffentlichten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).