A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Eine Referenz ist vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung und auch wertbar, wenn die unten aufgeführten Mindestanforderungen pro Referenzauftrag eingehalten sind.
Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz die folgenden Angaben zu machen:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. Forschung, Industrie, Verkehr, andere öffentliche Auftraggeber) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Forschung, Industrie, Verkehr, andere öffentliche Auftraggeber) und eine Bestätigung, dass die Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
4. Auftragnehmer/Referenzgeber
5. Ort der Ausführung
6. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
7. Zeitpunkt der erfolgreichen Inbetriebnahme/Fertigstellung (Abschluss der Leistungsphase 8)
8. Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen im Rahmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß § 55 HOAI für ein Rechenzentrum
9. Auftragswert in EUR (netto)
10. Anteil der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für Rechenzentrum an der Bausumme (Kostengruppe 400 nach DIN 276) in EUR (netto)
11. Angabe der Honorarzone
12. Weitere Angaben über den Planungsumfang des Rechenzentrums
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
1. Es müssen mindestens zwei wertbare Referenzen eingereicht werden. Eine Referenz ist dann wertbar, wenn die Angaben entsprechend den oben aufgeführten Punkten vollständig sind und die folgenden weiteren Mindestanforderungen erfüllt sind.
2. Von der jeweiligen Referenz müssen Fachplanungsleistungen als Tech-nische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß § 55 HOAI umfasst sein, diese müssen sich auf ein Rechenzentrum beziehen und es müssen die LPH 2, 3, 5-8 vollständig bearbeitet worden sein.
3. Die jeweilige Referenz muss die Honorarzone II oder höher aufweisen.
4. Erfolgreiche Inbetriebnahme und Fertigstellung (Abschluss der Leistungsphase 8) zwischen 31.12.2015 und Ende der Teilnahmefrist spätestens.
5. Von der Planung des Rechenzentrums müssen folgende Aspekte umfasst und bearbeitet worden sein:
a. Unterstützung des Auftraggebers bei der Auswahl der notwendigen Schutzklasse
b. Definition und Berücksichtigung der notwendigen Anforderungen und Maßnahmen gemäß DIN EN 50600 oder gleichwertig für Aspekte der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit mindestens nach Verfügbarkeitsklasse 2
c. Definition und Berücksichtigung der notwendigen Anforderungen und Maßnahmen gemäß ISO/IEC 27001 oder gleichwertig für Aspekte der Informationssicherheit und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems
d. Ermittlung der für den Bedarfszweck benötigten IT-Leistung in kW/MW
e. Definition der notwendigen Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für die Planung des Rechenzentrums und der ggf. hierfür notwendigen Anlagen und Vorrichtungen.
Die Mindestanforderungen sind pro Referenz durch einen einzigen durchgeführten Auftrag des Bewerbers nachzuweisen.