Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH errichtet am Lindenhofplatz ein Zugangsgebäude zum Hauptbahnhof. Dieses besteht aus einem Fahrradparkbereich, öffentlichen Verkehrsflächen und Gewerbeeinheiten. Mit dem hiesigen Vergabeverfahren sollen Schlosserarbeiten, Stahlbau beschafft werden.
Die Schlosser- und Stahlbauarbeiten umfassen: - Absturzsicherungen:Entlang den Rampen und zwischen den Stahlbetonstützen sind Schlossergeländer als Absturzsicherung vorgesehen. Die Geländer werden stirnseitig in die Deckenplatten oder zwischen den Stützen befestigt.Es sind verzinkte Stabgeländer mit Ober- und Untergurt vorgesehen.An den Absturzsicherungen werden Handläufe montiert. Diese Handläufe haben in Teilbereichen eine integrierte Beleuchtung.Die Handläufe mit Beleuchtung werden vom bauseitigen Elektriker gefertigt und auf den Konsolen montiert. Die Handläufe ohne Beleuchtung sind Bestandteil derSchlosserleistung.- Fluchtwege:An den beiden kurzen Gebäudeseiten sind jeweils ein Fluchttreppenhaus angeordnet. Die Fluchttreppen sind als komplette Schlosserkonstruktion mit Stabgeländer mitHandlauf, U-Treppenwangen und geschlossenen Treppenstufen und Podesten ausgebildet.
Bei der Planung und Kalkulation der Schlosser- und Stahlbauarbeiten sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ortskenntnis im Rahmen der Kalkulation wird vorausgesetzt. Sämtliche Bauteile sind eigenverantwortlich innerhalb desGebäudes oder über das Gerüst zu transportieren.
Nähere Einzelheiten sind den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf § 134 Abs. 2 S. 2 GWB wird verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 16a Abs. 1 EU-VOB/A nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Arbeitskräften (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Registereintragungen (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.