Der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. beauftragt für sein Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) die Beschaffung eines automatisierbaren Radladers für ein Forschungsprojekt.
Beabsichtigt wird die Beschaffung eines automatisierbaren Radladers. Zur Automatisierung muss der Radlader mit einer digitalen Schnittstelle zur Ansteuerung und Ausgabe von Messdaten ausgerüstet sein.
Die Frist war nach § 15 Abs. 3 VgV wegen hinreichender Dringlichkeit zu verkürzen. Die dem Auftraggeber für die Beschaffung zustehenden Mittel sind im Jahr 2024 zu verwenden. Der drohende Mittelverfall mit Ablauf des Jahres 2024 macht die Wahrung der regelmäßigen Angebotsfrist von 30 Tagen gemäß § 15 Abs. 1, Abs. 4 VgV nicht möglich.
Biologisch abbaubares Hydrauliköl und Abgasstufe V (EU) werden präferiert.
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.