1. Angabe Personal (Projektteam) (Mindestanforderung):
Mindestanforderung: Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Das Evaluationsteam muss mindestens aus 1 Teamleiter*in und mindestens ein*e weitere Evaluator*in bestehen.
Angabe Name und Funktion
2. Vergleichbare Referenzleistungen (Mindestanforderung)
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren berücksichtigt. Die Referenzen müssen sich auf Evaluationen/Projekte beziehen, die im Februar 2021, spätestens bis zur Angebotsfrist abgeschlossen sind. Mit einer Referenz können gleichzeitig mehrere Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
? Wir bestätigen, dass die Teamleitung die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Mindestanforderungen Teamleitung
1. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom) in Sozial-, Rechts-, oder Naturwissenschaften
2. Tätigkeit als Teamleitung in mindestens 1 Evaluation oder ähnlichem Beratungsprojekt in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (Budget mindestens 50.000EUR)
3. Mitarbeit in mindestens 2 Evaluationen oder ähnlichen Beratungsprojekten zum Thema Safeguards (Budget mindestens 20.000EUR, mindestens 25% der Gesamtarbeitstage
4. Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch (mindestens GER C1)
Wir bestätigen, dass jede*r Evaluator*in als Einzelperson die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Mindestanforderungen Evaluator*innen
1. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom) in Sozial-, Rechts-, oder Naturwissenschaften
2. Mitarbeit in mindestens 1 Evaluation oder ähn-lichem Beratungsprojekt zum Thema Safeguards und/oder Klima- und Biodiversitätsschutz (Budget mindestens 20.000EUR, mindestens 25% der Ge-samtarbeitstage)
3. Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch (mindestens GER C1)
? Wir bestätigen, dass mindestens eine Person aus dem Evaluationsteam (Teamleitung oder Teammitglied/er) die folgende Mindestanforderung erfüllt:
Hervorragende Sprachkenntnisse in Deutsch (mindestens GER C2) Übersicht der Referenzen- Eignungskriterien
Nach der Entscheidung für die Auswahl der Länderfallstudien schlägt der AN der AG die für den Einsatz vorgesehenen lokalen Expert*innen vor und weist gleichzeitig mit der Anlage 06b "Übersicht der Referenzen - Eignungskriterien lokal" die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung von jedem*r lokalen Expert*in nach. Jede*r lokale Expert*in muss die folgend genannten Mindestanforderungen erfüllen und wird dann von der AG genehmigt.
Mindestanforderungen
Lokale*r Evaluierungsexpert*in
1. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom) in Sozial-, Rechts-, oder Naturwissenschaften
2. Erfahrung in der Datenerhebung in Form von Interviews, Fokusgruppen, Umfragen, etc. (Mitarbeit bei Evaluationen, Forschungsprojekten, Studien, etc.)
Die Referenzen müssen sich auf Evaluationen/Projekte beziehen, die im Februar 2021, spätestens bis zur Angebotsfrist abgeschlossen sind.
3. Sprachkenntnisse in relevanter lokaler Sprache (mindestens GER C1)
4. Sprachkenntnisse in Englisch (mindestens GER B2)
Vorzulegende Nachweise:
Übersicht Referenzen Eignungskriterien; für Teamleitung und Evaluatoren; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Übersicht Eignungskriterien lokal; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung