Das Portfolio der Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) wurde in der Vergangenheit sukzessive bedarfsgerecht weiterentwickelt. Auch in Zukunft ist eine maßgebliche Weiterentwicklung des NKI-Förderportfolios erforderlich, die die Einbeziehung externer wissenschaftlicher Expertise erfordert. Mit dem hier veröffentlichen Vergabeverfahren wird die wissenschaftliche Begleitung und Weiterentwicklung der Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative ("NKI-Weiterentwicklung") für den Arbeitszeitraum 2026 bis 2030 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt in Form eines über vier Jahre laufenden Rahmenvertrags, aus dem Teilleistungen zu den dargestellten Aufgabenbereichen bedarfsgerecht abgerufen werden könnenDie Bearbeitung des Auftrags ist in den folgenden vier Arbeitspaketen vorgesehen, wobei neben den fachlich-inhaltlichen Analysen, Ausarbeitungen und Empfehlungen zum Klimaschutz - sofern zutreffend - jeweils auch zuwendungs- bzw. beihilferechtliche Ausarbeitungen und Bewertungen zu erstellen sind:Arbeitspaket 1 (AP 1): Begleitung und Analysen auf thematisch übergeordneter EbeneArbeitspaket 2 (AP 2): Begleitung und Analysen zu konkreten strategischen bzw. informatorischen (nicht-investiven) FörderansätzenArbeitspaket 3 (AP 3): Begleitung und Analysen zu konkreten investiven FörderansätzenArbeitspaket 4 (AP 4): Ad-hoc-Leistungen
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Für die einzelnen Kriterien gilt die in der 03 Bewertungsmatrix angegebene Gewichtung
Organisatorische Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.
Unternehmensdaten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formblatt 05_Unternehmensdaten
Kurz-Profile der Personen der Projektleitung und des Kernteams (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mittels Formblätter 06.c_Kurzprofile stellv.Projektleitung 06.d_Kurzprofile Kernteam
Referenzen Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mittels Formblatt 06.a_Referenzen Unternehmen
Referenzen Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mittels Formblatt 06.b_Referenzen Projektleitung
AVV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Mindestanforderung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestanforderung
Wirtschafliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,§45 VgV - Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.Mindestanforderung: Der Bewerber/der Bieter erklärt mit den Angaben in der vorstehenden Tabelle, dass er im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich jährlich einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 EUR hat. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Angaben nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (Hinweis für Newcomer).
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Erwartet wird der Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Deckungsbestätigung aus der sich ergibt, dass das Unternehmen auch im angestrebten Leistungszeitraum noch versichert ist.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.Zur Anzahl der Beschäftigten meines/unseres Unternehmens/unserer Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren machen wir nachfolgend Angaben.
MINDESTANFORDERUNG: Der Bewerber/der Bieter/die Bietergemeinschaft beschäftigt in vergleichbarer Tätigkeit in den benannten drei Geschäftsjahren mindestens 20 Beschäftigte.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Vergleichbare Referenzleistungen (Mindestanforderung) - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt.
Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft/en /notwendigen Unterauftragnehmer bis zur Angebotsfrist abgeschlossene Aufträge bzw. Projekte, die aussagekräftig darstellen, dass die Aufträge/Projekte mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und der Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Maßgeblich für die Berechnung der 5 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken und dementsprechend mehrfach angegeben werden.
Nachfolgend bitte die entsprechenden Dokumentennamen eingeben.
Angabe Personal (Projektteam) [mit Kurz-Profilen] (Mindestanforderung) - Wir setzen die nachfolgend genannten Personen als Projektleitung, Stellvertretung der Projektleitung und das Kernteam für die Leistungserbringung verantwortlich ein, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Sie verfügen über die notwendigen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen/ Fachkenntnisse bezogen auf den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftrag.Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei muss eine projektverantwortliche Person und eine Stellvertretung benannt werden. Einreichung von Kurz-Profilen des vorgenannten Personals in Form von Eigenerklärungen. Einreichung von Verpflichtungserklärungen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals, wenn dieses nicht dem Unternehmen angehört. Das Unternehmen hat über die Verpflichtungserklärung sicher zu stellen, dass bei Auftragsbeginn die angegebene personelle Kapazität vorliegt.Weitere Bedingungen in 7.1
Eigenerklärung Russland - Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):Wir erklären, dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.Wir erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Scientology-Schutzklausel - Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Es sind keine besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gemäß § 128 Abs. 2 GWB festgelegt.