Entwicklung von Standards für das kommunale Klimaschutz-Monitoring inklusive der Weiterentwicklung von BISKO. Leitlinien für wirksamen kommunalen Klimaschutz.(Kurztitel: Standards für das kommunale Klimaschutz-Monitoring)
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beauftragt für den kommunalen Klimaschutz die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sog. Bilanzierungssystematik kommunal ("BISKO") sowie die Entwicklung geeigneter weiterer Standards bzw. Vorgehensweisen für ein umfassendes kommunales Klimaschutz-Monitoring. Dabei sind relevante Akteure zu beteiligen und die Standards anschließend zu einem einheitlichen Klimaschutz-Monitoring-System zusammenzuführen. Hierbei sollen sowohl Methodenpapiere und Informationsformate für Kommunen zur Veröffentlichung als auch ein Wissenshandbuch für den Auftraggeber und die Fachbegleitung (Umweltbundesamt) erarbeitet werden. Die Ergebnisse aus diesen Arbeiten sind für die auftragsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit aufzubereiten und zu kommunizieren.
gemäß den Ausschreibungsunterlagen
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Es finden die gesetzlichen Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB Anwendung.
Konzept zur Umsetzung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kurz-Profile der Personen des Projektteams (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe Personal (Projektteam) mit Tätigkeitsprofil (Mindestanforderung) - s. 3.2. Doku. 06 -
Die Bieter müssen das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal benennen, einschließlich einer projektverantwortlichen Person und deren Stellvertretung. Für jedes Teammitglied ist ein Tätigkeitsprofil (Dokument 03a) einzureichen, aus dem Qualifikation, Fachkenntnisse, Berufserfahrung, Bildungsabschlüsse und Fortbildungen hervorgehen. Diese Profile dienen sowohl dem Nachweis der Eignung gemäß Punkt 3.3 (Dokument 06) als auch der Bewertung der Angebotsqualität.
Referenzen der Teammitglieder - s. 3.3. Doku.06 -
Die Bieter müssen bestätigen, dass das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat und die festgelegten Anforderungen vollständig erfüllt
Referenzen des Unternehmens (Mindestanforderung) - s. 3.4 Doku. 06 -Nachweis vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre durch ein Unternehmens- bzw. Institutsprofil.