Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestanforderung):
- Der Bieter ist nicht zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister verpflichtet, können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
oder
- Der Bieter ist in einem Berufs- / Handelsregister eingetragen.
Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir zur Bestätigung unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.