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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und Verwahren von Kfz im Stadtgebiet Itzeh...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.03.2026
13.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Itzehoe
keine Angabe
Reichenstraße 23
25524
Itzehoe
Deutschland
DEF0E
vergabestelle@itzehoe.de
+49 4821603-474

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542
+49 4319884702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50118400-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und Verwahren von Kfz im Stadtgebiet Itzehoe

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und Verwahren von Kfz im Stadtgebiet Itzehoe über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten. Beginnend am nächsten Ersten nach der Auftragserteilung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Maximale Verlängerung um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der 36 Monate gekündigt wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Itzehoe
Deutschland
DEF0E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Die Verwahrflächen müssen den jeweils geltenden Umweltschutzvorschriften entsprechen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHY60YTQYKYRHE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).

Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wichtiger Hinweis!
Bitte achten Sie darauf im Bietertool kein Zahlungsziel ohne Preisnachlass einzutragen. Es gilt das Zahlungsziel der VOL/B von 30 Tagen. Angebote, die ein Zahlungsziel ohne Preisnachlass enthalten sind ggfls. von der Wertung auszuschließen.

Sofern Sie im Bietertool ein echtes Skonto (Preisnachlass mit Zahlungsziel) eintragen, fließt dieses nicht in die Wertung ein, wird aber bei Auftragsvergabe Vertragsbestandteil.

Preisnachlässe ohne Bedingung fließen in die Wertung ein.

Angebotsabgabe:
Angebote in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.

Sollten Probleme beim Hochladen des Angebots auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform.

Kommunikation:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Registrierte Bieter erhalten hierzu auf der Plattform ein persönliches Postfach. Rechtsverbindliche Erklärungen seitens der Zentralen Vergabestelle werden ausschließlich über die Plattform bereit gestellt. Die Bieter sind angehalten, während eines laufenden Vergabeverfahrens das Postfach regelmäßig zu kontrollieren.

Bieterfragen:
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 30.03.2026 bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.

Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderung erfolgt gem. § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 4 GWB
Erklärung über das NIchtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Es ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Bei Bietergemeisnchaften ist dieser von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Jedes MItglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes MItglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll.

Beabsichtigt der Bieter, sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Angebot die Vordrucke "Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" und "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" ausfüllen. Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist von den Unterauftragnehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden auszufüllen.

Sowie § 57, 42 Abs. 1 VgV.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

1 Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vergleichbar sind Leistungen, über durchgeführte Abschleppleistungen inklusive Verwahrung der abgeschleppten Kraftfahrzeuge im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern Sie innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Eigenerklärung zur Eignung bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Itzehoe eingereicht haben, braucht diese nicht erneut ausgefüllt und beigefügt zu werden.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung ins Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer oder Kreditinstitut (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung:
für Personenschäden in Höhe von mind. 1.000.000,00 EUR, sowie Vermögens- und Sachschäden in Höhe von min. 3.000.000,00 Mio.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung EU-Sanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

ggf. Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ggf. Vordruck Unteraufträge/Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
**mittels Dritterklärung
Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr gem. § 3 Güterkraftverkehrsgesetz

Die Fahrzeuge müssen gem. § 52 Abs. 4 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als Pannenhilfsfahrzeuge zugelassen sein.

Nähere Ausführungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung