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Schulbuchbeschaffung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 für die Gemeinscha...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage Nr. 1 - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse Datum: 24.02.2026 - 12:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist am 24.02.2026 folgende Bieterfrage eingegangen:

"...in Ihrer Ausschreibung fordern Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Meines Wissens gibt es diese nur im Baugewerbe. Darunter fällt der Buchhandel nicht. Welche Unterlagen muss ich nun einreichen?"

Antwort der Stadt Itzehoe:

Dem Angebot ist zunächst von jedem Bieter die Eigenerklärung zur Eingung beizufügen. Dieser können Sie anhand des Erklärungsinhaltes hinsichtlich der tariflichen Sozialkassen folgendes entnehmen:

"Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse -soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist-, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen -soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt- vorlegen."

Dementsprechend ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nur von beitragspflichtigen Unternehmen einzureichen. Die Einreichung erfolgt auch erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (vgl. Punkt 3.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe). Dies bedeutet, dass ein entsprechender Nachweis nicht mit dem Angebot vorgelegt werden muss, sondern erst, wenn Ihr Angebot in die engere Auswahl gekommen sein sollte und Sie eine entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen erhalten haben. Sofern Ihr Betrieb nicht beitragspflichtig ist, können Sie dies zum gegebenen Zeitpunkt mitteilen.

Die einzureichenden Unterlagen können Sie sowohl der Aufforderung zur Angebotsabgabe wie auch der angehängten Übersicht der einzureichenden Unterlagen entnehmen. Dort ist auch der Zeitpunkt der Einreichung angegeben.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrage,

Monique Lukowsky

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdf 24.02.2026 7 KB
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