| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Am heutigen Tag ist folgende Bieterfrage eingegangen:
Vor 3 Tagen haben Sie eine identische Ausschreibung für die Kaiser-Karl-Schule gestartet. Beide mit einem geschätzten Umsatz von EUR 35.000,00/pro Schuljahr. Die öffentliche Hand ist gehalten wirtschaftlich zu beschaffen. Schulen werden in Losen zusammengefasst, um den gesetzlichen Höchstrabatt von 15% für Aufträge ab EUR 50.000,00 zu erhalten. Bei Ihnen ist durch die Trennung der Schulen nur der Rabatt von je 13% zu gewähren. Abgesehen von dem doppelten Aufwand und der Bürokratie für 2 Ausschreibungen, worin liegt der Sinn dieser Vorgehensweise?
Antwort der Stadt Itzehoe:
Der Nachlass von 15 % greift, wenn Schulbücher zentral eingekauft werden.
Wie in der Leistungsbeschreibung ausgeführt, verfügt jede Schule in Trägerschaft der Stadt Itzehoe über ein eigenes Budget für die Schulbuchbeschaffung. Die jeweilige Schule bestellt mittels dieses Budgets ganzjährig sämtliche Schulbücher eigenständig ohne Beteiligung des Schulträgers.Dementsprechend erfolgt keine zentrale Beschaffung und damit auch keine gemeinsame Ausschreibung.
Dateianhänge:
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