Angebotsabgabe:
Angebote in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebots auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform.
Kommunikation:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Registrierte Bieter erhalten hierzu auf der Plattform ein persönliches Postfach. Rechtsverbindliche Erklärungen seitens der Zentralen Vergabestelle werden ausschließlich über die Plattform bereit gestellt. Die Bieter sind angehalten, während eines laufenden Vergabeverfahrens das Postfach regelmäßig zu kontrollieren.
Bieterfragen:
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 25.03.2026 bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.